Warum Brandschutz Chefsache ist

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Was passiert, wenn man das Thema Brandschutz nicht ernst nimmt, zeigt das Beispiel BER. Der Eröffnungstermin des Berliner Großflughafens verzögert sich unter anderem deshalb auf unbestimmte Zeit, weil das Ausmaß der Brandschutzprobleme unterschätzt wurde. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen sollten beim Brandschutz nicht schludern. Im Folgenden ein Kompaktüberblick, worauf alles zu achten ist und was bei Nichteinhaltung droht.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?

In letzter Konsequenz ist das der Chef. Denn für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten trägt laut geltendem Recht hierzulande stets der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber die Verantwortung. Brandschutz ist auch Arbeitsschutz* und damit – unabhängig von Art und Größe des Betriebes – immer Chefsache.

Welche Maßnahmen müssen eingehalten werden?

Die ersten Maßnahmen sind bereits einzuhalten, bevor im Unternehmen mit dem eigentliche Betrieb begonnen wird. So wird vorbeugender Brandschutz schon bauordnungsrechtlich vorgegeben. Etwas, was die Planer rund um das eingangs erwähnte Berliner Prestigeprojekt eigentlich hätten wissen müssen.

So kann man sich dies bezüglich auf den Internetseiten des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) informieren.** Diesen bezüglich ist der Gesetzgeber verpflichtet Bauherren und Betreiber von baulichen Anlagen, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung zum Schutz von Mensch und Umwelt zu wahren. Dazu gehört der Einbau von Notausgängen und Rauchmeldern, das Anbringen von Feuerlöschern, Informationen zum Verhalten im Brandfall und so weiter, und so fort.

Dies alles gilt nicht nur bei Neubauvorhaben, sondern auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Bauten. Daneben erfolgen behördliche Abnahmen zur Überwachung der genehmigten Brandschutzkonzepte. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens müssen für Sonderbauten Brandschutzkonzepte als Entscheidungsgrundlage für Behörden von den Bauherren beziehungsweise dem Architekten, Fachplaner, Bauleiter et cetera vorgelegt werden. Je nach Art des Baus, kann das richtig ins Detail gehen. In einigen Fällen muss gar gewährleistet sein, dass der Aktenschrank feuerfest ist.

Was droht bei Nichteinhaltung

Das Schlimmste was einem drohen kann, ist, dass aufgrund nicht eingehaltener Vorschriften in puncto Brandschutz, Menschen sterben. Dazu kommen materielle Folgeschäden, die für Unternehmen und die Volkswirtschaft ernste Konsequenzen haben. Jeder dritte Brand in der Industrie führt, Angaben der Versicherungswirtschaft zufolge, zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von sechs Milliarden Euro durch Feuer vernichtet.

Dennoch gilt in vielen Betrieben, dass nur so viel in den Brandschutz investiert wird, wie unbedingt nötig ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Diese Praxis kann zu Kosequenzen im unterschiedlichen Ausmaß führene. Falls der letzte Feuerlöschercheck zweieinhalb Jahre her ist, dann wird das meist mit einer Verwarnung geahndet – vorausgesetzt, die Unternehmen rüsten nach. Anders verhält es sich bei versperrten Notausgängen. Sofern ein Mitarbeiter verletzt wird, weil der Fluchtweg blockiert war, wird Ihnen die Berufsgenossenschaft unbequeme Fragen stellen beziehungsweise die Unfallversicherung des Angestellten den Arbeitgeber in Regress nimmt. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt es in solchen Fällen meist nicht.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Brandschutz im Unternehmen: Das sollten Sie wissen„.

* Mehr zum Thema Arbeitsschutz: Prävention im Arbeitsschutz – Definition, Maßnahmen, Fakten

** Mehr zum Thema Brandschutz in Unternehmen und auf Arbeitsstätten auf www.bvbf-brandschutz.de.

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