Wer hat Anspruch auf Urlaub?
Angestellte, Arbeiter und Auszubildende haben generell einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt. Wie viele Urlaubstage Ihnen zur Verfügung stehen, hängt jedoch vom jeweiligen Tarif- beziehungsweise Arbeitsvertrag ab. Hier ist auch entscheidend, wie lange die Arbeitswoche ausfällt und wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dementsprechend haben Arbeitnehmer mindestens
- jährlich 24 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche.
- jährlich 20 Urlaubstage, bei einer 5-Tage-Woche.
- Einen ungekürzten Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1.Juli beginnt.
Sollten Arbeitnehmer nach dem 1. Juli eingestellt werden, bekommen sie lediglich ein Zwölftel des gesetzlichen Urlaubs im Jahr, für jeden Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Was ist im Punkto Reisekasse und Urlaubsplanung wichtig?
Das liebe Geld ist auch im Urlaub wichtig. Deswegen sollten sich Arbeitnehmer vorab überlegen, wie viel Geld Sie mitnehmen möchten. Dasselbe gilt für die Form: Reisechecks, Bares oder Kreditkarte? Und was ist die beste Kreditkarte für die Reise? Das lässt sich oft nicht pauschal beantworten. Allein deshalb, weil jeder Mensch persönliche Bezahlgewohnheiten oder -vorlieben hat. Dazu kommt, dass je nach Reiseziel Gebühren auf das Bezahlen mit Kredit- oder EC-Karte anfallen können. Diese können zum Beispiel außerhalb der EU bis zu 3 Prozent betragen. Sinnvoll ist, sich genau über verschiedene Bezahlformen bei der Urlaubsplanung zu informieren und im Bedarfsfall einen Mix aus verschiedenen Bezahlformen zu wählen.
Welche Rolle spielt der Zeitraum?
Wann Sie Urlaub machen, richtet sich generell nach Ihren Wünschen. Darauf müssen Arbeitgeber zwar eingehen. Allerdings gibt es auch Aspekte, die Sie bei der Urlaubsplanung beachten sollten, wie
- Betriebliche Gesichtspunkte: Sollten sehr wichtige Aufträge oder Projekte erledigt werden, kann Ihre reibungslose Urlaubsplanung scheitern. Denn dann sind Arbeitgeber berechtigt, den Antrag auf Urlaub abzulehnen.
- Gesundheitliche Gesichtspunkte: Ob ein Urlaubswunsch genehmigt wird oder nicht, kann auch von Krankheit beeinflusst werden. Dementsprechend kann ein Arbeitnehmer, der ein krankes Familienmitglied pflegt und dafür zu einem Zeitpunkt Urlaub möchte, begünstigt werden.
- Soziale Gesichtspunkte: Stellen Eltern mit schulpflichtigen Kindern einen Urlaubsantrag zur Ferienzeit, sollte dieser vorrangig genehmigt werden. Das darf allerdings nicht bewirken, dass kinderlose Beschäftigte das nachsehen haben.
Was müssen Sie bei Resturlaub beachten?
Resturlaub beschreibt die Urlaubstage, die am Jahresende noch nicht in Anspruch genommen haben. Das kann der Fall sein, wenn Arbeitnehmer zum Beispiel während des Urlaubs krank werden. Denn die Krankheitstage werden nicht an den jährlichen Urlaubsanspruch angerechnet. Oft können auch betriebliche Gründe dafür verantwortlich sein. Wenn etwa ein erhöhter Arbeitsbedarf oder ein wichtiges Projekt im Unternehmen ansteht, weswegen der Urlaub nicht genehmigt werden kann. Generell aber gilt, dass
- Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden kann.
- Arbeitnehmer ihren Resturlaub auszahlen lassen können, falls das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig endet.
Angesichts dessen sollten Sie sich bei der Urlaubsplanung auch fragen, ob gegebenenfalls Resturlaubstage vorhanden sind. Denn diese Zeit der Erholung verfällt ab 1. April des nachfolgenden Jahres.