Existenzgründung in der Pflege: Informatives zur Eröffnung von Pflegeeinrichtungen

Die Corona-Pandemie hat die Diskussion um höhere Löhne in der Pflege erneut aufflammen lassen. Doch Geld allein ist für viele Pflegekräfte nicht entscheidend. Stattdessen geben zahlreiche Fachkräfte ihren Berufen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen auf – viele sind aufgrund des harten Berufsalltags am Ende ihrer Kräfte. Die Existenzgründung mit einer eigenen Pflegeeinrichtung kann eine Alternative sein, um die Schattenseiten einer Anstellung zu umgehen und durch selbstbestimmtes Handeln zu mehr Zufriedenheit zu gelangen. Die folgenden Informationen sollen zu Beginn der Recherche als Orientierung dienen.

Grundlage für den Betrieb: Das Pflegeversicherungsgesetz

Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) regelt die soziale Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Wer ein Pflegeheim oder einen Pflegedienst gründen möchte, muss die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes einhalten. Selbstständig wirtschaftende Pflegeeinrichtungen gemäß PflegeVG übernehmen die Pflege sowie Verpflegung von Pflegebedürftigen im Rahmen einer teil- oder vollstationären Unterbringung. Die ständige Verantwortung hierfür muss eine ausgebildete Pflegefachkraft tragen. Diese ist von der fachgerechten Pflegedokumentation über die Pflegeprozessplanung bis hin zur Personaleinsatzplanung für diverse Aufgaben verantwortlich.

Weitere Fakten zusammengefasst:

  • Um gemäß §12 Sozialgesetzbuch XI sicherzustellen, dass versicherte Pflegebedürftige gleichmäßig pflegerisch und bedarfsgerecht versorgt werden, schließen Pflegekassen mit Pflegeeinrichtungen Vergütungsvereinbarungen und Versorgungsverträge ab.
  • Ob die Pflegekasse mit einer Pflegeeinrichtung einen Versorgungsvertrag eingeht, hängt von der Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung – kurz MDK – ab.
  • Der MDK prüft unter anderem, ob die Einrichtung wirtschaftlich arbeitet, bei der Pflege die erforderliche Qualität gemäß Pflegegesetz gewährleisten und die gleichmäßige pflegerische Versorgung dauerhaft sicherstellen kann.

Organisation und Ausstattung von Pflegeeinrichtungen

Wie Pflegeeinrichtungen organisiert sein müssen, bestimmt der Sicherstellungsauftrag (§12 Sozialgesetzbuch XI) der Pflegekassen. Beispielsweise müssen die Pflegeleistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit erbracht werden können und der Pflegedienst ständige Erreichbarkeit gewährleisten. Wie die Räumlichkeiten baulich ausgestattet und eingerichtet werden müssen, hängt stark von den Länder-Heimgesetzen ab. Diese enthalten umfassende Bestimmungen zu Pflege- und Geschäftsräumen.

Da die Länder der Bundesrepublik die Heimgesetzgebung teilweise selbst regeln, müssen Existenzgründer die Vorschriften individuell prüfen. Die Gesetze tragen vielerorts bereits unterschiedlichste Titel. Während es beispielsweise die Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) gibt, regelt das Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) in Mecklenburg-Vorpommern die Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Unter anderem müssen Mindestanforderungen an die Größe der Pflegezimmer eingehalten, Aufzüge in Immobilien mit mehreren Etagen integriert und Vorgaben zur Beleuchtung berücksichtigt werden.

Hohe Wohnqualität als Leistungs-Plus

Erarbeiten sich Existenzgründer ein eigenes Qualitätskonzept, das über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht, können sie sich von anderen Einrichtungen abheben und Menschen mit Pflegebedarf beziehungsweise deren Angehörige überzeugen. Anregungen für ein Höchstmaß an Wohnqualität:

Pflegematratzen

In den Betten der Pflegeeinrichtungen verbringen Pflegebedürftige viele Stunden – je nach Pflegegrad sogar den Großteil des Tages. Für ein Maximum an Komfort und zur Unterstützung der Dekubitusprophylaxe – also vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus) – werden spezielle Funktionsmatratzen gefertigt. Sie machen das Liegen für Pflegebedürftige besonders angenehm und erleichtern gleichzeitig den Pflegenden die hygienische Versorgung. Zum Beispiel in Deutschland hergestellt und schadstoffgeprüft (Oeko-Tex Standard 100) ist die speziell gefertigte Pflegematratze der Kölner AM Quality GmbH. Diese bietet die nötige Druckentlastung für die gezielte Dekubitusprophylaxe und eine Randzonenverstärkung, damit Patienten stabil sitzen können. Hinzu kommen wasserdichte Bezüge zum Abwaschen und pflegeleichtes Gewebe, das gegenüber Desinfektionsmitteln, Urin, Fetten, Ölen und Blut dauerhaft beständig ist.

Objektmöbel für Aufenthaltsräume

Aufenthaltsräume sollten einladend eingerichtet sein und ein Wohlfühlambiente aufweisen. In vielen Pflegeeinrichtungen mangelt es hingegen an qualitativen Möbeln, die den Aufenthalt in ein positives Erlebnis verwandeln. Exklusive Objektmöbel für soziale Einrichtungen können hier den Unterschied machen. Ob gepolsterte Sessel und Kamine in der Leseecke, stilvolle Polsterstühle im Bereich Tagespflege oder komfortable Outdoor-Möbel für wohltuende Zeit im Freien – es gibt viele Möglichkeiten Pflegeeinrichtungen aufzuwerten und sich damit ein Alleinstellungsmerkmal zu sichern.

Extras für Bewohnerzimmer

Ältere Frau sitzt im Bett mit weißer Bettwäsche und trinkt Kaffee
Neben den rechtlichen Voraussetzungen zur Existenzgründung über eine Pflegeeinrichtung stehen Gesundheit, Wohlbefinden und Komfort der Bewohner*innen im Vordergrund. (Bild: © Syda Productions | stock.adobe.com)

Auch die Zimmer der Pflegebedürftigen lassen sich mit dem Interieur in Wohlfühlräume verwandeln, welche die Zufriedenheit jedes Einzelnen steigern. Automatisch verstellbare Relaxsessel, dekorative Sideboards für Stauraum und Sitzgruppen zum Empfangen von Gästen sind in vielen Einrichtungen bereits gängig. Einige Objektmöbelhersteller bieten auch hier den Qualitätsstandard Made in Germany. Für behaglich anmutende Rückzugsorte braucht es jedoch auch Textilien wie Vorhänge, ausgewählte Dekoration und eine stimmungsvolle Beleuchtung.

Private Leistungsempfänger als Zielgruppe

Die sogenannte Privatpflege kann für Gründer im sozialen Umfeld ein spannendes Geschäftsfeld sein. Die Zahl der Menschen, die sich Betreuungsdienste über das Spektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus leisten können, ist nicht zu unterschätzen. Diejenigen Einrichtungen, die sich bewusst für das Angebot der Privatpflege entscheiden, können damit die Wirtschaftlichkeit ihrer Unternehmung optimieren.

Allerdings setzt die Ausrichtung der Pflegeeinrichtung eine sorgfältige Recherche voraus. Neben der regionalen Zielgruppenanalyse müssen auch Mitbewerber unter die Lupe genommen werden, um ein Gefühl für den Markt und das damit verbundene Potenzial zu entwickeln. Darüber hinaus sollten Gründerinnen und Gründer die Bedeutung des Marketings und des kaufmännischen Know-hows keinesfalls unterschätzen. Im Zweifelsfall ist eine Weiterbildung empfehlenswert.

Weiterführende Informationen zur Gründungsvorbereitung im pflegerischen Bereich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf diesen Seiten arrangiert.

Anmerkung der Redaktion: Die überwiegend generisch maskulinen Formulierungen dienen lediglich der Lesbarkeit.

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