Susanne Latorur: „Wie taufe ich richtig?“ – Teil 1: Träume, Bilder, Emotionen: starke Markennamen

Juristisch einwandfrei

Ein guter Produktname muss zunächst einmal juristisch einwandfrei sein. Eine Marke kann beim Markenamt nur registriert werden, wenn sie dessen Anforderungen gerecht wird und nicht die Rechte Dritter verletzt.

Am Anfang steht die unternehmerische Idee. Wird sie zur originellen technischen Erfindung, kann diese durch ein Patent 20 Jahre geschützt werden. Danach bleibt nur noch der Name, um die Marke zu identifizieren. Deshalb muß er unterscheidungskräftig und darf/ soll nicht irreführend sein. Seine Bedeutung muss/ darf nicht im Zusammenhang mit dem Produkt und seinen Qualitäten stehen. Schutzfähig sind Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale. Möglich sind existierende Wörter, Neuschöpfungen, Buchstaben oder Zahlen.

Marketing: Starke Positionierung

Ein starker Markenname sollte zudem von einem stimmigen Marketingmix getragen werden. Die Charakteristiken des Produkts spiegeln sich darin wider. Ein guter Name positioniert es entsprechend und muss dabei nicht beschreibend sein. Dadurch weckt er Assoziationen und damit auch Gefühle, die einen guten Bezug zum Unternehmen/ zum Produkt herstellen.

Erfahren Sie auf Seite 3 mehr über Klang, Form und Sinn von Markennamen.

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