E-Health zur besseren Datenverarbeitung
Eines der wichtigsten Schlagworte in den aktuellen Debatten zur Digitalisierung im medizinischen Bereich ist „E-Health“. Doch was darf man hierunter verstehen? Das grundsätzliche Anliegen der Electronic Health zielt – ähnlich wie in der Wirtschaft – auf eine Verbesserung von Prozessen der Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Im Vordergrund steht die Optimierung der Erfassung und Übertragung von Gesundheitsdaten, die Bereitstellung von medizinischen Dienstleistungen und die Vernetzung verschiedener Posten. Es geht also zunächst einmal um die Optimierung organisatorischer und administrativer Aufgabenbereiche. Diese wiederum machen eine schnellere und effiziente Behandlung von Patient*innen möglich. Und diese wird dringend benötigt. Denn unser westliches Gesundheitssystem gerät durch den demographischen Wandel sowie die steigende Zahl an chronisch kranken Menschen zunehmend an seine Grenzen.
Digitalisierung bringt Vorteil für Praxen und Patient*innen
Digitale Lösungen spielen jedoch nicht nur bei der Datenverarbeitung eine entscheidende Rolle, sondern auch ganz praktisch beispielsweise in der digitalen Zahnmedizin. Dank neuer Technologien ist es Praxen möglich, bisher langwierige Behandlungsschritte präzise und schnell vorzunehmen. Einerseits entstehen durch die Zeitersparnis Vorteile für praktizierende Mediziner*innen, deren Praxen sowie die entsprechenden Dentallabore. Von diesen wiederum profitieren anderseits die Patient*innen selbst.
Dank des technologischen Fortschritts gestaltet sich der Praxisalltag effizienter. Er schafft bessere Behandlungsmöglichkeiten, da schneller und fundierter auf medizinische Indikationen reagiert werden kann. Zudem müssen viele Prozesse und Arbeitsschritte nicht mehr ausgelagert werden und können mittels digitaler Lösungen von den Praxen selbst erledigt werden. Hierunter fällt beispielsweise die schnelle Abhandlung von Routinearbeiten wie der Erstellung von Röntgenbildern. Die Ergebnisse können anschließend an die Erstellung in Sekundenschnelle an die entsprechende Stelle übermittelt und ausgewertet werden.
Die Elektronische Patientenakte bleibt umstritten
Doch bei aller Euphorie wurden auch kritische Stimmen laut, wie die des Bundesbeauftragen für Datenschutz. Ihm zufolge widerspricht die elektronische Patientenakte (ePa) datenschutzgesetzlichen Vorgaben. Außerdem setzt die ePa, welche ab 2021 in Deutschland freiwillig eingeführt werden soll, die Verfügbarkeit eines internetfähigen Endgerätes voraus. Während die Gewährleistung einer entsprechenden technische Infrastruktur hingegen erst ab 2022 verpflichtend wird. Doch gerade die elektronische Patientenakte ist wichtig, um mehr Transparenz zu schaffen. Das betrifft vor allem die Übermittlung wichtiger Diagnose- und Behandlungsdaten zu einzelnen Patient*innen, die so eine schnelle, fachliche Versorgung – auch durch fremde Mediziner*innen – ermöglichen soll.