Krankengeld-Rechner 2026: Krankengeld berechnen mit Höchstbetrag und Dauer

Krankengeld-Rechner 2026 auf einem Notebook: 2.400 Euro brutto, 1.890 Euro netto und 1.800 Euro Weihnachtsgeld ergeben 1.785,00 Euro Krankengeld im Monat

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Inhaltsverzeichnis

Mit dem Krankengeld-Rechner 2026 können Sie Ihr Krankengeld berechnen, bevor die Krankenkasse nach sechs Wochen zahlt. Er ermittelt Tagessatz und Monatsbetrag aus Brutto- und Nettogehalt, rechnet Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen ein und beachtet den Höchstbetrag. Mit der Dauer der Krankschreibung zeigt er, wie viel Krankengeld zusammenkommt, höchstens bis zum Ende der 78 Wochen.

Krankengeld berechnen

Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt.

€

Laufendes Bruttogehalt des letzten abgerechneten Monats vor der Krankheit, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.

€

Nettogehalt desselben Monats laut Gehaltsabrechnung, ohne Einmalzahlungen und ohne Abzüge für Pfändungen oder Vorschüsse.

— optional
€

Beitragspflichtiges Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni und Prämien aus den zwölf Monaten vor der Krankheit, brutto.

— optional
Tage

Kalendertage ab dem ersten Krankheitstag. Gerechnet wird mit sechs Wochen Entgeltfortzahlung, also mit einem Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen und ohne frühere Krankschreibung wegen derselben Ursache.

Pflichtfeld

Ergebnis

Noch kein Ergebnis

Das Ergebnis erscheint hier, sobald alle Pflichtangaben vorliegen.

Krankengeld je Tag

–
Maßgebliche Grenze–
Krankengeld im Monat–

Ausgezahlt wird weniger. Die Krankenkasse zieht davon noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Rechenweg

Regelentgelt je Tag–
Netto je Tag–
Krankengeld je Tag–

Dauer

Ersetzt keine Auskunft der Krankenkasse.

Zuletzt aktualisiert am Rechtsstand: §§ 44 und 46 bis 49 SGB V, § 3 EFZG, Werte 2025 und 2026. Berechnet wird das Krankengeld für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit festem Monatsgehalt, vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Dauer setzt sechs Wochen Entgeltfortzahlung voraus, also ein Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen. Nicht berücksichtigt sind Stundenlohn, frühere Krankschreibungen wegen derselben Krankheit, Zuschüsse des Arbeitgebers und die Anpassung nach § 70 SGB IX. Alle Angaben bleiben im Browser. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Auskunft der Krankenkasse.

Grundlage: § 47 SGB V mit den Werten für 2025 und 2026, Ergebnis vor Abzügen. Berücksichtigt: Einmalzahlungen, Höchstbetrag, 90-Prozent-Grenze, Entgeltfortzahlung und die Höchstdauer von 78 Wochen. Nicht berücksichtigt: Sozialabgaben und Steuer, Stundenlohn, Vorerkrankungen, Krankengeldzuschuss, Anpassung nach einem Jahr, Netto im Übergangsbereich, Ende der Beschäftigung während der Krankheit, Selbstständige und Kinderkrankengeld.

Krankengeld-Rechner 2026: Das Wichtigste im Überblick

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit, und der Krankengeld-Rechner ermittelt sie für 2026 in Euro je Tag und Monat.

  • Höhe des Krankengelds: Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts, im Grundfall des Bruttos je Kalendertag, höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 SGB V). Bei 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto sind das 72,00 Euro je Tag, 2.160,00 Euro im Monat.
  • Entscheidende Grenze: Ohne Einmalzahlungen deckelt bei einem Netto unter 77,8 Prozent des Bruttos die Nettogrenze, solange das Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate können das Ergebnis heben, höchstens bis zum laufenden Netto und zum Höchstbetrag.
  • Höchstbetrag 2026: Mehr als 135,63 Euro je Tag zahlt keine Kasse. Ohne Sonderzahlungen wird er erst ab 4.521 Euro netto erreicht, das Brutto muss dafür mindestens 5.812,50 Euro betragen.
  • Beginn und Dauer: Die ersten sechs Wochen sind Sache des Arbeitgebers, ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse. Für dieselbe Krankheit endet der Anspruch nach 78 Wochen in drei Jahren.
  • Abzüge und Steuer: Mit Kind gehen 12,4 Prozent Sozialabgaben ab, kinderlos gut 13 Prozent. Die Leistung ist steuerfrei, kann über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.

Faustregel: Greift die 90-Prozent-Grenze, bleiben nach Abzügen knapp 80 Prozent des bisherigen Nettos, bei 2.400 Euro netto mit Kind also 1.891,80 Euro im Monat.

So wird Krankengeld berechnet: Formel und Rechenweg

Wer Krankengeld berechnen will, nimmt 70 Prozent des Regelentgelts und vergleicht das Ergebnis mit 90 Prozent des Nettogehalts je Kalendertag. Der niedrigere Betrag gilt, bei Einmalzahlungen höchstens das laufende Netto je Tag. Der Krankengeld-Rechner geht diese Schritte der Reihe nach durch und zeigt jeden Zwischenwert. Die Regel steht in § 47 SGB V und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Die 3 Formeln: Regelentgelt, Krankengeld je Tag und Krankengeld im Monat

Welches Gehalt legt die Krankenkasse zugrunde? Maßgeblich ist der letzte abgerechnete Monat vor der Krankschreibung, umgerechnet auf einen Kalendertag:

Regelentgelt je Tag = Bruttogehalt ÷ 30 + Einmalzahlungen der letzten 12 Monate ÷ 360

Das Bruttogehalt ist das laufende, beitragspflichtige Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni verteilt das Gesetz auf 360 Tage. Berücksichtigt wird das Regelentgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Wie hoch ist das Krankengeld je Tag? Das Nettogehalt setzt dabei eine zweite Grenze:

Krankengeld je Tag = 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettogehalts ÷ 30

Das Nettogehalt ist das Brutto nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben, nicht unbedingt der überwiesene Betrag. Gezahlt wird der kleinere der beiden Werte, mit Einmalzahlungen höchstens das Nettogehalt je Tag.

Wie viel Krankengeld kommt im Monat zusammen? Dafür multipliziert die Krankenkasse den Tagessatz mit 30:

Krankengeld im Monat = Krankengeld je Tag × 30

Das Gesetz rechnet jeden vollen Monat mit 30 Kalendertagen. Das Ergebnis ist das Krankengeld vor den Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Welche der beiden Grenzen greift, hängt vom Verhältnis zwischen Netto und Brutto ab. Je höher die Abzüge auf der Gehaltsabrechnung, desto eher bildet die Nettogrenze den Deckel. Was den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt ausmacht, erklärt ein eigener Beitrag.

Rechenweg am Beispiel: 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto ergeben 72,00 Euro je Tag

Die Tabelle zeigt den Rechenweg für ein Monatsgehalt von 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto ohne Einmalzahlungen. Gerechnet ist mit dem Krankengeld-Rechner und den Werten für 2026.

SchrittRechnungBetrag
Regelentgelt je Tag3.500,00 € ÷ 30116,67 €
70 % vom Regelentgelt116,67 € × 0,781,67 €
Nettogehalt je Tag2.400,00 € ÷ 3080,00 €
90 % vom Netto80,00 € × 0,972,00 €
Krankengeld je Tagniedrigerer der beiden Werte72,00 €
Krankengeld im Monat72,00 € × 302.160,00 €

Tabelle 1: Rechenweg des Krankengelds bei 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto (Stand: 2. November 2026)

Hier liegt 90 Prozent vom Netto mit 72,00 Euro unter 70 Prozent vom Regelentgelt mit 81,67 Euro. Deshalb zahlt die Krankenkasse 72,00 Euro je Kalendertag. Der Rechner weist diese Grenze im Ergebnis als „90 % vom Netto“ aus.

30 Tage je Monat und Rundung auf Cent: Warum eigene Rechnungen leicht abweichen

Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt, also auch für Samstage, Sonn- und Feiertage. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, setzt das Gesetz diesen Monat mit 30 Tagen an. Ein Februar bringt deshalb dasselbe Krankengeld wie ein Juli. Für angebrochene Monate zählen die tatsächlichen Krankengeldtage.

Der Krankengeld-Rechner rundet jeden Zwischenwert kaufmännisch auf volle Cent. Aus rechnerisch 81,666 … Euro für 70 Prozent vom Regelentgelt in Tabelle 1 werden so 81,67 Euro. Wäre dieser Wert maßgeblich, ergäbe der Monat 2.450,10 Euro statt 2.450,00 Euro. Wer selbst nachrechnet und erst am Ende rundet, kommt deshalb auf einige Cent Abweichung.

Beispielrechnungen: Krankengeld berechnen in 4 Fällen

Die vier Fälle zeigen, wie Einmalzahlungen, der Höchstbetrag, die Nettogrenze und die Dauer der Krankschreibung das Ergebnis verändern. Alle Werte stammen aus dem Krankengeld-Rechner, Jahr 2026, und gelten vor Abzügen. Wer sein eigenes Krankengeld berechnen möchte, setzt statt der Beispielbeträge die Zahlen der eigenen Gehaltsabrechnung ein.

Beispiel 1: 2.400 Euro brutto mit 1.800 Euro Weihnachtsgeld, die 70-Prozent-Grenze greift

Eine verheiratete Verkäuferin in Steuerklasse III verdient 2.400 Euro brutto und 1.890 Euro netto im Monat, Lohnsteuer fällt bei ihr nicht an. In den zwölf Monaten vor der Krankschreibung hat sie 1.800 Euro Weihnachtsgeld bekommen.

PositionBetrag
Regelentgelt je Tag mit Einmalzahlung85,00 €
70 % vom Regelentgelt59,50 €
90 % vom Netto mit Netto-Anteil der Einmalzahlung60,25 €
Krankengeld je Tag59,50 €
Maßgebliche Grenze70 % vom Regelentgelt
Krankengeld im Monat1.785,00 €

Ohne das Weihnachtsgeld wären es 56,00 Euro je Tag und 1.680,00 Euro im Monat. Die Sonderzahlung bringt ihr damit 105,00 Euro zusätzlich je Monat.

Beispiel 2: 8.000 Euro brutto, der Höchstbetrag von 135,63 Euro deckelt

Ein Bereichsleiter verdient 8.000 Euro brutto und 4.800 Euro netto. Sein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 Euro im Monat. Für das Krankengeld zählt deshalb nur das Gehalt bis zu dieser Grenze.

PositionBetrag
Bruttogehalt je Tag266,67 €
Regelentgelt je Tag, begrenzt193,75 €
90 % vom Netto144,00 €
Krankengeld je Tag135,63 €
Maßgebliche GrenzeHöchstbetrag
Krankengeld im Monat4.068,90 €

Mehr als 135,63 Euro je Tag zahlt die Krankenkasse 2026 nicht. Gegenüber seinem Nettogehalt fehlen ihm im Monat 731,10 Euro, noch vor Abzügen.

Beispiel 3: 4.000 Euro brutto mit 12.000 Euro Bonus, das Nettogehalt bildet die Grenze

Ein Vertriebsleiter verdient 4.000 Euro brutto und 2.600 Euro netto. In den zwölf Monaten vor der Krankschreibung hat er einen Jahresbonus von 12.000 Euro erhalten, auf den Beiträge gezahlt wurden. Alle drei Werte trägt er in den Krankengeld-Rechner ein.

PositionBetrag
Regelentgelt je Tag mit Bonus166,66 €
70 % vom Regelentgelt116,66 €
90 % vom Netto mit Netto-Anteil des Bonus97,51 €
Nettogehalt je Tag ohne Bonus86,67 €
Krankengeld je Tag86,67 €
Maßgebliche GrenzeNettogehalt
Krankengeld im Monat2.600,10 €

Ohne Bonus wären es 78,00 Euro je Tag. Der Bonus hebt das Krankengeld bis auf das laufende Nettogehalt, mehr lässt § 47 Abs. 1 SGB V nicht zu.

Beispiel 4: 120 Tage krankgeschrieben, davon 78 Tage mit Krankengeld

Ein verheirateter Lagerist in Steuerklasse V mit 3.000 Euro brutto und 1.800 Euro netto fällt nach einer Operation 120 Kalendertage aus. Er trägt die Dauer zusätzlich in den Rechner ein.

PositionBetrag
Krankengeld je Tag54,00 €
Krankengeld im Monat1.620,00 €
Entgeltfortzahlung42 Tage
Krankengeldtage78 Tage
Krankengeld insgesamt4.212,00 €

Die ersten 42 Tage zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt. Die Krankenkasse zahlt erst ab dem 43. Tag, hier summiert sich ihre Leistung auf 4.212,00 Euro vor Abzügen.

Wann der Krankengeld-Rechner hilft: 6 Situationen aus Job und Betrieb

Der Krankengeld-Rechner hilft, sobald eine längere Krankschreibung absehbar ist oder schon läuft:

  • Krankschreibung zieht sich hin: Vor dem Ende der Entgeltfortzahlung wollen Beschäftigte wissen, wie viel Krankengeld nach sechs Wochen kommt. Der Rechner zeigt den Betrag ab dem 43. Tag vorab.
  • Geplante Operation oder Reha: Steht ein Eingriff mit langer Erholung an, lässt sich der Ausfall vorab durchspielen. Mit der Dauer sehen Sie, wie viele Tage davon Krankengeld bringen.
  • Frage in der Personalabteilung: Beschäftigte wenden sich oft zuerst an den Betrieb. Ein Personalreferent kann mit dem Rechner eine erste Auskunft geben, die verbindliche Zahl liefert die Krankenkasse.
  • Haushalt für mehrere Monate: Miete, Kredit und Versicherungen laufen weiter. Der Monatsbetrag vor Abzügen ist der Ausgangspunkt, um die Lücke zum Nettogehalt zu beziffern, etwa für ein Gespräch mit der Bank.
  • Bescheid der Krankenkasse prüfen: Der Bescheid nennt Regelentgelt, Nettoarbeitsentgelt und Tagessatz. Mit denselben Eingaben lässt sich jede dieser Zahlen im Rechenweg nachvollziehen.
  • Private Absicherung abwägen: Bevor Sie ein Krankentagegeld privat abschließen, sollten Sie die Lücke kennen. Der Rechner zeigt das Krankengeld je Tag vor Abzügen. Nach den Sozialabgaben von 12,4 Prozent mit Kind beziehungsweise gut 13 Prozent kinderlos ergibt der Vergleich mit Ihrem Netto die Lücke, die ein Tagegeld schließen müsste.

Eine Auskunft der Krankenkasse ersetzt der Krankengeld-Rechner nicht. Er macht die Zahlen aber früh planbar und den späteren Bescheid nachvollziehbar, auch für Angehörige, die bei der Planung helfen.

Höhe des Krankengelds: 70 oder 90 Prozent, Einmalzahlungen und Höchstbetrag

Die Höhe des Krankengelds hängt davon ab, ob 70 Prozent vom Regelentgelt oder 90 Prozent vom Netto niedriger liegt. Wer sein Krankengeld berechnen will, sollte außerdem die drei Stellschrauben kennen, die diesen Vergleich verschieben: Einmalzahlungen, den Höchstbetrag und den Übergangsbereich.

70 oder 90 Prozent: Unter 77,8 Prozent Nettoquote greift die Nettogrenze

Welche Grenze greift, lässt sich an der Nettoquote ablesen, dem Anteil des Nettogehalts am Bruttogehalt. Die Schwelle ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden Prozentsätze:

Nettogrenze greift, wenn Nettogehalt ÷ Bruttogehalt < 0,7 ÷ 0,9 ≈ 77,8 %

Ist die Nettoquote höher, zahlt die Kasse 70 Prozent vom Regelentgelt. Die Schwelle gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und ohne Einmalzahlungen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt der Höchstbetrag, wenn die 90-Prozent-Grenze nicht niedriger liegt. Mit Einmalzahlungen kann zusätzlich das laufende Netto je Tag begrenzen, wie Beispiel 3 zeigt.

In der Praxis greift meist die Nettogrenze, denn schon die Sozialabgaben nehmen rund ein Fünftel des Bruttos. Über 77,8 Prozent kommt die Nettoquote nur bei wenig oder gar keiner Lohnsteuer, etwa bei kleineren Gehältern in Steuerklasse III. Die Tabelle zeigt Werte aus dem Krankengeld-Rechner für ein Bruttogehalt von 2.400 Euro, sortiert nach steigendem Nettogehalt.

Nettogehalt im MonatNettoquoteKrankengeld je TagKrankengeld im MonatMaßgebliche Grenze
1.500 €62,5 %45,00 €1.350,00 €90 % vom Netto
1.700 €70,8 %51,00 €1.530,00 €90 % vom Netto
1.800 €75,0 %54,00 €1.620,00 €90 % vom Netto
1.860 €77,5 %55,80 €1.674,00 €90 % vom Netto
1.890 €78,8 %56,00 €1.680,00 €70 % vom Regelentgelt

Tabelle 2: Krankengeld bei 2.400 Euro brutto und unterschiedlichem Nettogehalt (Stand: 3. November 2026)

Bei 2.400 Euro brutto liegt die Schwelle bei rund 1.867 Euro netto. Bis dahin steigt das Krankengeld mit jedem Euro Netto. Oberhalb der Schwelle bleibt es bei 56,00 Euro je Tag, gleich wie hoch das Netto ist. Mehr Krankengeld bringt dort nur ein höheres Brutto oder eine Einmalzahlung, wie Beispiel 1 zeigt.

Weihnachtsgeld und Boni: So erhöhen Einmalzahlungen das Krankengeld

Einmalzahlungen der zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit fließen in das Regelentgelt ein, und zwar geteilt durch 360. Dazu zählen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni, wenn auf sie Beiträge gezahlt wurden. Wie stark eine solche Zahlung auch die Nettogrenze anhebt, zeigt diese Formel:

Netto-Anteil je Tag = Einmalzahlungen je Tag × Nettogehalt je Tag ÷ Bruttogehalt je Tag

Die Nettogrenze beträgt dann 90 Prozent der Summe aus Nettogehalt je Tag und diesem Netto-Anteil. Wie sich das im Ergebnis auswirkt, zeigt Beispiel 1.

Eine dritte Grenze zieht das Gesetz beim Nettogehalt selbst. Mit Einmalzahlungen darf das Krankengeld das Nettogehalt je Tag ohne Sonderzahlungen nicht übersteigen, Beispiel 3 zeigt diesen Fall. Welche Prämien als Einmalzahlung gelten, weiß die Entgeltabrechnung. Ein Lohn- und Gehaltsbuchhalter übermittelt die Werte mit der Entgeltbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse.

Experten-Tipp!
Eine Prämie, die erst nach Beginn der Krankschreibung ausgezahlt wird, zählt für das laufende Krankengeld nicht. Steht eine Sonderzahlung kurz bevor, lohnen sich ein Blick auf das Auszahlungsdatum und ein kurzes Gespräch mit der Entgeltabrechnung.

Höchstbetrag 135,63 Euro und Midijob: Wo das Krankengeld gedeckelt wird

Für die Höhe des Krankengelds zählt das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wie hoch das Krankengeld damit höchstens ausfällt, folgt aus dieser Rechnung:

Höchstkrankengeld je Tag = Beitragsbemessungsgrenze im Monat ÷ 30 × 70 %

Für 2026 ergibt das 135,63 Euro je Kalendertag, im Monat 4.068,90 Euro. Der Wert folgt jedes Jahr der neu festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze.

Den Wert nennt auch der GKV-Spitzenverband. 2025 lag der Höchstbetrag bei 128,63 Euro, auch diesen Wert liefert der Krankengeld-Rechner über die Jahresauswahl. Welches Krankengeld bei welchem Nettogehalt bis zu dieser Obergrenze möglich ist, zeigt die Tabelle:

Nettogehalt im MonatKrankengeld je TagKrankengeld im MonatRechnerisch ab einem Bruttogehalt von
2.000 €60,00 €1.800,00 €2.572 €
2.500 €75,00 €2.250,00 €3.215 €
3.000 €90,00 €2.700,00 €3.857 €
3.500 €105,00 €3.150,00 €4.500 €
4.000 €120,00 €3.600,00 €5.143 €
4.500 €135,00 €4.050,00 €5.786 €
ab 4.521 €135,63 €4.068,90 €5.812,50 €, Höchstbetrag

Tabelle 3: Krankengeld nach Nettogehalt bis zum Höchstbetrag 2026, ohne Einmalzahlungen (Stand: 2. November 2026)

Unterhalb des genannten Bruttogehalts greift die 70-Prozent-Grenze, und das Krankengeld fällt etwas niedriger aus. Die Bruttowerte sind rechnerische Untergrenzen, wegen der Lohnsteuer liegt das Brutto zu diesen Nettogehältern in der Praxis meist höher. Am Krankengeld ändert das nichts. Mehr als 135,63 Euro je Tag zahlt die Krankenkasse 2026 auch bei höherem Netto nicht.

Im Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro brutto gilt eine Besonderheit. Die Krankenkasse rechnet hier mit einem Netto ohne die Beitragsentlastung des Midijobs, das Krankengeld kann deshalb etwas niedriger ausfallen als im Rechner. Der Krankengeld-Rechner weist bei solchen Gehältern im Ergebnisfeld darauf hin. Ab 2.000,01 Euro brutto rechnet die Kasse wieder mit dem tatsächlichen Netto.

Was vom Krankengeld abgeht: 12,4 Prozent Sozialabgaben, Steuer und Rente

Vom Ergebnis des Krankengeld-Rechners gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Lohnsteuer behält die Krankenkasse nicht ein, über den Progressionsvorbehalt kann aber eine Nachzahlung entstehen.

Sozialabgaben: 12,4 Prozent mit Kind, gut 13 Prozent kinderlos

Für die Pflegeversicherung bemessen sich die Beiträge nach 80 Prozent des Regelentgelts. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung zählen 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das dem Krankengeld zugrunde liegt, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Versicherte tragen die Hälfte, soweit die Beiträge auf das Krankengeld entfallen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Praktisch zieht die Kasse den halben Beitragssatz vom Brutto-Krankengeld ab: 9,3 Prozent für die Rente, 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung und 1,8 Prozent für die Pflege.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent und tragen ihn allein. Er wird aus 80 Prozent des Regelentgelts berechnet, nicht aus dem Krankengeld, deshalb liegt der Abzug für Kinderlose bei gut 13 Prozent. Die Beitragssätze 2026 sind gegenüber 2025 unverändert. Die Sonderregel für Beschäftigte in Sachsen nach § 58 Abs. 3 SGB XI gilt beim Krankengeld nicht, auch dort beträgt der Pflegeanteil 1,8 Prozent. Für den Rechenweg aus Tabelle 1 ergeben sich diese Abzüge:

Position, Monat mit 30 TagenMit KindKinderlos
Krankengeld vor Abzügen2.160,00 €2.160,00 €
Krankenversicherung, beitragsfrei0,00 €0,00 €
Rentenversicherung, 9,3 %− 201,00 €− 201,00 €
Arbeitslosenversicherung, 1,3 %− 28,20 €− 28,20 €
Pflegeversicherung, 1,8 %, kinderlos plus 0,6 % aus 80 % des Regelentgelts− 39,00 €− 55,80 €
Abzüge zusammen− 268,20 €− 285,00 €
Krankengeld nach Abzügen1.891,80 €1.875,00 €
Anteil am bisherigen Netto von 2.400 €78,8 %78,1 %

Tabelle 4: Abzüge vom Krankengeld bei 2.160,00 Euro im Monat, Beitragssätze 2026 (Stand: 2. November 2026)

Mit Kind bleiben 1.891,80 Euro, kinderlos 1.875,00 Euro. Vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflegeanteil je Kind um 0,25 Prozentpunkte. Wer nur den Betrag aus dem Krankengeld-Rechner kennt, kommt mit einer einfachen Formel auf die Auszahlung:

Krankengeld nach Abzügen je Tag = Krankengeld je Tag × (1 − 12,4 %)

Der Satz von 12,4 Prozent gilt mit Kind. Kinderlose zahlen zusätzlich den Zuschlag aus 80 Prozent des Regelentgelts. Weil die Kasse jeden Zweig je Tag einzeln auf Cent rundet, kann ihr Tagesbetrag um bis zu zwei Cent von der Formel abweichen. Den Monatsbetrag bildet sie aus dem gerundeten Tagesbetrag.

Wie diese Zweige im Gehalt wirken, zeigt der Beitrag zu den Sozialversicherungsbeiträgen in der Entgeltabrechnung. Wer die Lücke nicht aus Rücklagen schließen kann, findet Wege, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Steuer: Krankengeld ist steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei. Über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG zählt es aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen des Jahres mit.

Wer im selben Jahr Gehalt und Krankengeld bezieht, kann deshalb auf das Gehalt Steuer zu einem höheren Satz zahlen als ohne Krankengeld. Ob am Ende eine Nachzahlung, eine kleinere Erstattung oder keine zusätzliche Steuer steht, hängt von den Einkünften und Abzügen des ganzen Jahres und von der Steuerklasse ab.

Wer im selben Jahr auch Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen zusammen 410 Euro übersteigen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Eine mögliche Nachzahlung zeigt sich deshalb erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr. Der Krankengeld-Rechner rechnet diese Steuerwirkung nicht ein. Bei der eigenen Erklärung kann ein Steuerberater die Wirkung vorab abschätzen.

Experten-Tipp!
Legen Sie während des Krankengeldbezugs jeden Monat einen festen Betrag für die Steuer zurück. Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung anfällt, hängt vom übrigen Einkommen ab. Ein Steuerprogramm mit den Vorjahreswerten liefert eine erste Schätzung.

Rente: Beiträge aus 80 Prozent des Arbeitsentgelts

Während des Krankengeldbezugs fließen Rentenbeiträge aus 80 Prozent des früheren Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Die Zeit gilt in der Regel als Pflichtbeitragszeit.

Ein Jahr Krankengeld bringt deshalb rund 80 Prozent der Rentenansprüche, die das volle beitragspflichtige Gehalt in derselben Zeit gebracht hätte. Das gilt auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Diese Grenze deckelt die Höhe des Krankengelds, nicht die Grundlage der Rentenbeiträge.

Für die Wartezeit und spätere Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zählen die Monate ebenfalls mit. Den Rentenbeitrag zieht der Krankengeld-Rechner nicht ab. Ihren Anteil im Beispiel aus Tabelle 1 zeigt Tabelle 4. Wie sich ein längerer Bezug auf die eigene Rente auswirkt, steht später in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Praxisbeispiel: Projektleiterin plant 200 Tage Ausfall mit Rücklage für die Steuer

Ausgangslage: Eine Projektleiterin verdient 4.200 Euro brutto und 2.800 Euro netto, sie hat ein Kind. In den zwölf Monaten vor der Krankschreibung hat sie 2.500 Euro Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Nach einem Bandscheibenvorfall rechnet ihr Arzt mit rund 200 Tagen Arbeitsunfähigkeit. Sie möchte wissen, ob ihre Rücklagen bis zur Rückkehr reichen.

Vorgehen: Sie gibt Gehalt, Einmalzahlungen und 200 Tage in den Krankengeld-Rechner ein. Er zeigt 88,16 Euro je Tag und 2.644,80 Euro im Monat, maßgeblich ist 90 Prozent vom Netto. Nach 42 Tagen Entgeltfortzahlung folgen 158 Krankengeldtage. Mit 12,4 Prozent Abzug rechnet sie den Monat netto aus und stellt ihn ihren festen Kosten gegenüber.

Ergebnis: Insgesamt kommen 13.929,28 Euro vor Abzügen zusammen, nach Abzügen bleiben rund 2.317 Euro im Monat. Gegenüber ihrem Netto fehlen damit gut 483 Euro monatlich. Die Lücke deckt sie aus ihrer Rücklage. Außerdem legt sie jeden Monat 150 Euro für eine mögliche Steuernachzahlung zurück und plant die Steuererklärung für das Folgejahr fest ein.

Ab wann und wie lange: Krankengeld ab dem 43. Tag für höchstens 78 Wochen

Krankengeld beginnt am 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit und ist für dieselbe Krankheit auf 78 Wochen in drei Jahren begrenzt. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen bei diesen 78 Wochen mit, so rechnet auch der Krankengeld-Rechner. Laut Destatis waren Beschäftigte 2025 im Schnitt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet. Die Lohnersatzleistung betrifft also die deutlich längeren Fälle.

6 Wochen Entgeltfortzahlung, Krankengeld ab dem 43. Tag

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nach § 3 EFZG weiter. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis. Ausnahmen und den Ablauf im Unternehmen beschreibt der Beitrag zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Wer kürzer als vier Wochen beschäftigt ist, erhält noch keine Entgeltfortzahlung, dann springt die Krankenkasse früher ein. Ab dem 43. Tag zahlt sie im Regelfall, bei einer Dauer bis 42 Tagen zeigt der Krankengeld-Rechner deshalb 0,00 Euro Krankengeld.

Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen (§ 5 EFZG). Voraussetzung für das Krankengeld ist eine lückenlos festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Eine Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ausgestellt werden, Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Was in welcher Phase ansteht, fasst die folgende Grafik zusammen.

Infografik zum Krankengeld als Fahrplan in Schritten vom ersten Krankheitstag bis zur Aussteuerung, je Schritt mit dem zuständigen Zahler und Ihrer Aufgabe.
Infografik: Vom ersten Krankheitstag bis zur Aussteuerung: Wer zahlt und was Sie tun. Infografik · © AGITANO
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Die Grafik verbindet jede Phase mit dem, der zahlt, und mit der Aufgabe, die Sie selbst erledigen. Die Beträge für Ihren Fall liefert der Krankengeld-Rechner, die Fristen dahinter erklären die nächsten Abschnitte.

78 Wochen in 3 Jahren: Blockfrist und hinzutretende Krankheit

Die Höchstdauer läuft in festen Dreijahreszeiträumen, den Blockfristen. Eine Blockfrist beginnt mit der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit. Innerhalb einer Blockfrist zahlt die Kasse für ein und dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen, auch wenn die Ausfälle mit Unterbrechungen kommen. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht.

Für wie viele Tage die Krankenkasse bei einer durchgehenden Krankschreibung ohne Vorerkrankung zahlt, zeigt diese Rechnung:

Krankengeldtage = Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit − 42, höchstens 504

Die 42 Tage sind die sechs Wochen Entgeltfortzahlung, die 504 Tage entsprechen 72 Wochen und enden am 546. Tag. Das Krankengeld insgesamt ist der Tagessatz mal die Krankengeldtage.

Wer in einer Blockfrist die 78 Wochen ausgeschöpft hat, erhält wegen derselben Krankheit in der nächsten Blockfrist nur unter zwei Bedingungen wieder Krankengeld: Er ist dann mit Anspruch auf Krankengeld versichert, und er war zwischendurch mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und dabei erwerbstätig oder für die Arbeitsvermittlung verfügbar. Der Rechner zählt nur die eingegebene Dauer und rechnet höchstens bis zum 546. Tag. Frühere Zeiten derselben Krankheit kennt er nicht.

Nach der Aussteuerung: Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung

Endet das Krankengeld nach 78 Wochen, spricht man von Aussteuerung. Ist die Leistungsfähigkeit dann weiter gemindert, kommt Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III in Betracht, auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Über eine Erwerbsminderung entscheidet die Rentenversicherung, bis dahin kann die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlen.

Damit der Übergang ohne Lücke gelingt, helfen diese Schritte:

  • Früh bei der Agentur melden: Melden Sie sich rechtzeitig vor dem letzten Krankengeldtag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. So kann das Arbeitslosengeld direkt anschließen.
  • Reha-Antrag fristgerecht stellen: Die Agentur fordert dazu auf, innerhalb eines Monats Leistungen zur Rehabilitation zu beantragen, sonst kann das Arbeitslosengeld ruhen. Während einer Reha der Rentenversicherung zahlt diese Übergangsgeld statt Kranken- oder Arbeitslosengeld.
  • Mit dem Betrieb sprechen: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann den Weg zurück ebnen.

Wer diese Schritte früh angeht, beugt einer Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld vor.

Krankengeldzuschuss: Wann der Arbeitgeber die Lücke zum Netto schließt

Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, und einzelne Arbeitsverträge sehen einen Krankengeldzuschuss vor. Der Arbeitgeber zahlt dann für eine festgelegte Zeit meist die Differenz zwischen Krankengeld und Nettogehalt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Im öffentlichen Dienst hängt die Bezugsdauer zum Beispiel von der Beschäftigungszeit ab.

Wie groß der Zuschuss ausfallen müsste, ergibt sich aus dem Monatsbetrag des Krankengeld-Rechners: Nach Abzug der Sozialabgaben ist die Differenz zum Nettogehalt die Lücke.

Bleibt der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld höchstens 50 Euro im Monat über dem Nettoarbeitsentgelt, fallen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge an (§ 23c SGB IV). Lohnsteuerpflichtig ist der Zuschuss trotzdem. Ob und wie lange er gezahlt wird, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Praxisbeispiel: 600 Tage krank, das Krankengeld endet am 546. Tag

Ausgangslage: Ein Maschinenbauer mit 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto ist nach einem Unfall in der Freizeit seit Monaten krankgeschrieben. Seine Ärztin rechnet mit mindestens 600 Tagen bis zur Rückkehr in den Beruf. Er will wissen, wie lange die Krankenkasse zahlt und was danach kommt.

Vorgehen: Er trägt Gehalt und 600 Tage in den Krankengeld-Rechner ein. Der Rechner zählt 42 Tage Entgeltfortzahlung und 504 Krankengeldtage bis zum 546. Tag. Er weist außerdem auf die Höchstdauer und auf die Anpassung nach einem Jahr hin. Mit dem Ergebnis plant der Maschinenbauer gemeinsam mit seiner Familie und meldet sich früh bei der Agentur für Arbeit.

Ergebnis: Bis zur Aussteuerung kommen 36.288,00 Euro Krankengeld vor Abzügen zusammen, ohne eine mögliche spätere Anpassung an die Lohnentwicklung. Für die Zeit danach stellt er rechtzeitig den Antrag auf Arbeitslosengeld und den Reha-Antrag, den die Agentur verlangt. So kann sich das Arbeitslosengeld ohne Unterbrechung anschließen. Mit dem Betrieb vereinbart er ein Gespräch zur späteren Wiedereingliederung.

Wer Krankengeld bekommt und wer nicht: Minijob, Selbstständige, Privatversicherte

Krankengeld bekommen vor allem gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Bezieher von Arbeitslosengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht. Ausgeschlossen sind unter anderem Familienversicherte, Studierende in der studentischen Krankenversicherung, Minijobber und Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Selbstständige können den Anspruch dazuwählen.

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Gruppen:

PersonengruppeKrankengeldWas stattdessen oder zusätzlich gilt
Arbeitnehmer, gesetzlich versichertja, ab dem 43. Tagvorher Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Midijob im ÜbergangsbereichjaNetto ohne Beitragsentlastung
Minijob bis 603 Euroneinsechs Wochen Entgeltfortzahlung
Kurz befristet ohne sechs Wochen Entgeltfortzahlungnein, außer mit WahlerklärungAusschluss nach § 44 Abs. 2 SGB V
Bezieher von Arbeitslosengeldja, nach sechs Wochenin Höhe des Arbeitslosengelds
Hauptberuflich Selbstständigenur mit Wahlerklärung oder Wahltarifmit Wahlerklärung ab der siebten Woche
Versicherte der Künstlersozialkasseja, ab der siebten Wochefrüherer Beginn über einen Wahltarif
Bezieher einer Vollrente wegen AltersneinAnspruch endet mit Beginn der Rente
Familienversicherte, Studierende in der studentischen KrankenversicherungneinAnspruch nur aus einer eigenen versicherungspflichtigen Beschäftigung
PrivatversicherteneinKrankentagegeld nach Vertrag

Tabelle 5: Anspruch auf Krankengeld nach Personengruppe (Stand: 3. November 2026)

Für Bezieher von Arbeitslosengeld zahlt die Agentur für Arbeit die ersten sechs Wochen weiter, danach gibt es Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengelds. Der Krankengeld-Rechner ist für Arbeitnehmer mit festem Monatsgehalt gebaut, für die anderen Gruppen liefert er keinen passenden Wert.

Minijob und kurze Befristung: Kein Anspruch auf Krankengeld

Ein Minijob bis 603 Euro im Monat ist in der Krankenversicherung versicherungsfrei und begründet deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Minijobber haben aber Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung, kleinere Arbeitgeber erhalten einen Teil davon über das Umlageverfahren U1 erstattet. Die Grenze folgt dem Mindestlohn und steigt 2027 auf 633 Euro. Wenn man im Krankengeld-Rechner ein Bruttogehalt bis zur Minijob-Grenze eingibt, erhält man kein Ergebnis und einen Hinweis am Eingabefeld.

Wer nur kurz befristet arbeitet und deshalb keine sechs Wochen Entgeltfortzahlung erreichen kann, bekommt ebenfalls kein Krankengeld, außer mit einer Wahlerklärung. Wer neben einem Minijob eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, erhält Krankengeld aus dieser Hauptbeschäftigung.

Selbstständige: Krankengeld mit Wahlerklärung ab der 7. Woche

Hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung oder über einen Wahltarif. Der Krankengeld-Rechner bildet ihren Fall nicht ab, weil ihr Krankengeld am beitragspflichtigen Arbeitseinkommen bemessen wird.

Für die Absicherung stehen drei Wege offen, je nachdem, wie früh Geld fließen soll:

  • Wahlerklärung: Krankengeld gibt es dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, bemessen am Arbeitseinkommen. Dafür gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes.
  • Wahltarif der Krankenkasse: Er kann Krankengeld schon vor der siebten Woche vorsehen, die Bedingungen legt die Kasse fest. Wahlerklärung und Wahltarif binden jeweils mindestens drei Jahre.
  • Privates Krankentagegeld: Ein Versicherer zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab dem Tag, den der Vertrag festlegt. Für privat versicherte Selbstständige ist das der Weg zur Absicherung.

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie lange Rücklagen einen Ausfall überbrücken können.

Experten-Tipp!
Geben Sie die Wahlerklärung ab, solange Sie gesund sind. Geht sie der Krankenkasse erst während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit zu, deckt sie diese Krankheit nicht ab, sondern erst spätere Fälle.

Privatversicherte und Beamte: Krankentagegeld statt Krankengeld

Privatversicherte bekommen kein Krankengeld. Sie sichern den Verdienstausfall über ein Krankentagegeld ab, dessen Höhe und Beginn im Vertrag stehen. Angestellte erhalten auch dann zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Wie gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenhängen, erklärt der Beitrag zu Versicherungen im Gesundheitsbereich.

Der Krankengeld-Rechner bildet das Krankentagegeld nicht ab, weil allein der Vertrag den Betrag festlegt. Wer einen Wechsel in die private Versicherung erwägt, sollte das vereinbarte Krankentagegeld mit dem Ergebnis aus dem Rechner vergleichen. Viele Tarife zahlen ab dem 43. Tag, passend zum Ende der Entgeltfortzahlung. Beamte erhalten im Krankheitsfall ihre Bezüge weiter und haben deshalb ebenfalls keinen Anspruch auf Krankengeld.

7 Fehler beim Berechnen von Krankengeld

Diese Fehler führen beim eigenen Nachrechnen zu falschen Erwartungen:

  • 70 Prozent ohne Nettogrenze: Wer nur 70 Prozent vom Brutto ansetzt, übersieht die Grenze von 90 Prozent des Nettos und kann sich die Leistung zu hoch rechnen.
  • Sonderzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld und Boni aus den zwölf Monaten vor der Krankheit fehlen dann im Regelentgelt, und das Ergebnis kann niedriger ausfallen, als die Krankenkasse später zahlt.
  • Zahlung ab dem ersten Tag erwartet: Bis einschließlich Tag 42 ist der Arbeitgeber zuständig, die Krankenkasse übernimmt erst danach.
  • Monat mit 31 Tagen gerechnet: Ein voller Kalendermonat zählt beim Krankengeld mit 30 Tagen, auch im Januar oder im August. Wer mit 31 Tagen rechnet, erwartet zu viel.
  • Abzüge nicht eingeplant: Mit Kind gehen 12,4 Prozent, kinderlos gut 13 Prozent für die Sozialversicherung ab, bevor Geld auf dem Konto landet.
  • Lücke in der Krankschreibung: Wird die Folgebescheinigung zu spät ausgestellt, kann der Anspruch für die Zwischenzeit oder ganz entfallen, deshalb sollte der Arzttermin vor dem bescheinigten Ende liegen, spätestens am nächsten Werktag danach.
  • Steuererklärung übersehen: Bei mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen neben dem Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug im selben Jahr ist die Erklärung Pflicht. Wer das übersieht, wird von einer möglichen Nachzahlung unvorbereitet getroffen.

Der Krankengeld-Rechner übernimmt die Rechenschritte. Abzüge, Bescheinigung und Steuer bleiben Ihre Aufgabe. Wer diese Punkte kennt, kann das Ergebnis richtig einordnen und den Bescheid der Krankenkasse gezielt prüfen.

Was der Krankengeld-Rechner nicht abbildet: 8 Sonderfälle

Der Krankengeld-Rechner deckt den Regelfall eines Arbeitnehmers mit festem Monatsgehalt ab. Diese Fälle bildet er nicht ab:

  • Netto-Krankengeld: Das Ergebnis ist das Krankengeld vor Abzügen, die Beiträge zu Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ziehen Sie selbst ab.
  • Steuerwirkung: Ob und wie stark der Progressionsvorbehalt Ihre Einkommensteuer erhöht, berücksichtigt der Rechner nicht. Das zeigt erst der Steuerbescheid.
  • Stundenlohn und schwankendes Entgelt: Bei Stundenlohn ermittelt die Krankenkasse das Regelentgelt aus den Stunden eines Abrechnungszeitraums von mindestens vier Wochen, Überstunden und Zulagen können das Ergebnis verändern.
  • Vorerkrankung derselben Ursache: Frühere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, auch mit Entgeltfortzahlung, verkürzen die 78 Wochen. Solche Zeiten kennt der Rechner nicht.
  • Zuschuss des Arbeitgebers: Ein tariflicher oder vertraglicher Krankengeldzuschuss kommt zum Ergebnis hinzu und ist nicht eingerechnet, seine Höhe steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
  • Anpassung nach einem Jahr: Nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums passt die Krankenkasse das Krankengeld an gestiegene Bruttolöhne an, die Summe im Rechner ist ohne diese Anpassung gerechnet.
  • Ende der Beschäftigung: Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankheit, gilt ab 2027 eine eigene Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettos.
  • Weitere Gruppen: Für Kinderkrankengeld, Selbstständige mit Wahlerklärung und das Netto im Übergangsbereich gelten eigene Regeln.

Für den genauen Betrag ist der Bescheid der Krankenkasse maßgeblich. Bei Sonderfällen beraten die Krankenkasse, ein Steuerberater oder eine Sozialberatung.

Was sich 2027 beim Krankengeld ändert: Höchstbetrag, Minijob und Jobende

Für 2027 stehen neue Rechengrößen in Aussicht, und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt neue Regeln. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung soll laut Bundesregierung auf 6.375 Euro im Monat steigen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Daraus ergäbe sich ein Höchstbetrag von 148,75 Euro je Tag. Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn auf 633 Euro.

Wert202520262027, voraussichtlich
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Monat5.512,50 €5.812,50 €6.375,00 €
Höchstregelentgelt je Tag183,75 €193,75 €212,50 €
Höchstbetrag Krankengeld je Tag128,63 €135,63 €148,75 €
Höchstbetrag im Monat mit 30 Tagen3.858,90 €4.068,90 €4.462,50 €
Minijob-Grenze im Monat556 €603 €633 €
Übergangsbereich (Midijob)556,01 bis 2.000 €603,01 bis 2.000 €633,01 bis 2.000 €
Krankengeld nach Ende der Beschäftigung während der Krankheit70 %, höchstens 90 % vom Netto70 %, höchstens 90 % vom Netto60 % vom Netto, 67 % mit Kind nach § 47 Abs. 2a SGB V
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose0,6 Prozentpunkte0,6 Prozentpunkte0,6 Prozentpunkte, Entwurf: 0,9

Tabelle 6: Grenzwerte und Regeln beim Krankengeld 2025 bis 2027 (Stand: 3. November 2026, Rechengrößen 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, Pflegezuschlag 0,9 nur Entwurf)

Neu ist ab dem 1. Januar 2027 eine eigene Höhe, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet: Ab dem Folgetag 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sind es 67 Prozent. Bei Ehe- und Lebenspartnern verlangt das Gesetz zusätzlich, dass beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Den Renten-, Arbeitslosen- und regulären Pflegebeitrag trägt in diesem Fall der Leistungsträger, nur den Zuschlag für Kinderlose zahlen Versicherte weiter selbst.

Die Frist für einen von der Krankenkasse verlangten Reha-Antrag sinkt von zehn auf vier Wochen. Bei einer Altersteilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Als Entwurf, noch nicht beschlossen, liegt ein höherer Pflegezuschlag für Kinderlose von 0,9 Prozentpunkten vor.

Fazit: Mit dem Krankengeld-Rechner die Lücke zum Netto kennen, bevor die 6 Wochen enden

Krankengeld ersetzt ab dem 43. Tag einen großen Teil des Gehalts, aber nicht alles. Wer sein Krankengeld berechnen will, braucht Brutto, Netto und die Sonderzahlungen aus den zwölf Monaten vor der Krankheit. Der Krankengeld-Rechner zeigt daraus Tagessatz, Monatsbetrag und die Summe für die eingegebene Dauer, höchstens bis zur Aussteuerung. Der Tagessatz beträgt 2026 höchstens 135,63 Euro.

Rechnen Sie spätestens in der vierten Woche einer Krankschreibung nach, ziehen Sie mit Kind 12,4 Prozent, kinderlos gut 13 Prozent für die Sozialabgaben ab und legen Sie etwas für die Steuer zurück. Achten Sie auf eine lückenlose Folgebescheinigung und prüfen Sie den Bescheid der Krankenkasse mit denselben Eingaben.

Dauert die Krankheit länger, gehören Reha-Antrag, Arbeitslosmeldung und das Gespräch mit dem Betrieb rechtzeitig auf die Liste. Wie Unternehmen Ausfälle von vornherein verringern, zeigt der Beitrag Gesundheit am Arbeitsplatz fördern.

Rund um eine längere Krankschreibung stellen sich weitere Fragen zu Gehalt, Steuer, Urlaub und Arbeitsvertrag. Diese AGITANO-Rechner helfen dabei:

  • Brutto-Netto-Rechner ermittelt das Nettogehalt, das Sie im Krankengeld-Rechner eintragen, und macht so die Lücke zwischen Netto und Krankengeld sichtbar.
  • Einkommensteuer-Rechner schätzt die Einkommensteuer des Jahres und gibt eine erste Orientierung, wie viel Rücklage Sie für eine mögliche Nachzahlung einplanen.
  • Urlaubsrechner berechnet den Urlaubsanspruch. Krankheitstage mit ärztlichem Attest werden nicht auf den Urlaub angerechnet, bei durchgehender Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaub in der Regel erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
  • Kündigungsfristenrechner ermittelt Kündigungsfristen für beide Seiten, auch rückwärts. Ab 2027 hängt die Höhe des Krankengelds davon ab, ob die Beschäftigung während der Krankheit endet.
  • Arbeitszeitrechner berechnet die Arbeitszeit mit Pausen für einen Tag oder eine Woche und vergleicht sie mit Sollstunden, etwa bei einer Rückkehr mit verringerter Stundenzahl.

Alle Rechner stehen kostenfrei im Browser auf AGITANO bereit.

Häufige Fragen (FAQ) zum Krankengeld-Rechner und zur Berechnung des Krankengelds

Was ist ein Krankengeld-Rechner?

Ein Krankengeld-Rechner ermittelt, wie viel Krankengeld die gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Tag einer Krankschreibung zahlt. Der Rechner von AGITANO berechnet aus Brutto, Netto und Einmalzahlungen den Tagessatz und den Monatsbetrag vor Abzügen.

Auf Wunsch zeigt er auch die Summe für eine eingegebene Dauer. Er rechnet nach §§ 47 und 48 SGB V mit den Werten der Jahre 2025 und 2026 und beachtet den Höchstbetrag. Der Rechenweg listet jeden Zwischenschritt auf, sodass Sie ihn Zeile für Zeile mit dem Bescheid Ihrer Krankenkasse abgleichen können.

Wie hoch ist das Krankengeld bei 2.000 Euro netto?

Ohne Sonderzahlungen beträgt das Krankengeld bei 2.000 Euro netto höchstens 60,00 Euro je Kalendertag, im Monat also 1.800,00 Euro vor Abzügen. Diesen Wert erreichen Beschäftigte mit einem Bruttogehalt ab 2.572 Euro.

Liegt das Brutto darunter, greift die Grenze von 70 Prozent des Regelentgelts. Das ist selten, weil Sozialabgaben allein gut 20 Prozent kosten und 2.000 Euro netto meist mehr Brutto voraussetzen. Nach den Sozialabgaben bleiben von 1.800,00 Euro mit Kind etwa 1.577 Euro, kinderlos etwas weniger.

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?

Bei 3.000 Euro brutto ohne Sonderzahlungen zahlt die Krankenkasse höchstens 70,00 Euro je Tag, im Monat 2.100,00 Euro vor Abzügen. Wie viel es genau wird, hängt vom Nettogehalt ab, denn die Grenze von 90 Prozent des Nettos liegt meist niedriger.

Bei 2.100 Euro netto sind es 63,00 Euro je Tag und 1.890,00 Euro im Monat. Weihnachtsgeld aus den zwölf Monaten vor der Krankheit erhöht den Betrag, solange das Netto Spielraum lässt. Den genauen Wert für Ihr Gehalt zeigt der Rechner.

Wann bekommt man 90 Prozent Krankengeld?

90 Prozent des Nettogehalts zahlt die Krankenkasse, wenn dieser Betrag unter 70 Prozent des Regelentgelts und unter dem laufenden Netto je Tag liegt. Ohne Sonderzahlungen und bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das der Fall, solange das Netto weniger als rund 77,8 Prozent des Bruttogehalts beträgt.

Mit hohen Abzügen landet man deshalb eher bei der Nettogrenze. Bei 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto ergibt sie 72,00 Euro je Tag. Den vollen Nettolohn ersetzt die Leistung damit nicht, und von den 90 Prozent gehen noch Sozialabgaben ab.

Mit welcher Formel rechnet der Krankengeld-Rechner?

Der Krankengeld-Rechner nutzt die Formel aus § 47 SGB V: Krankengeld je Tag ist 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts je Tag. Das Regelentgelt ist das Brutto geteilt durch 30 plus Einmalzahlungen geteilt durch 360, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Mit Einmalzahlungen ist zusätzlich das laufende Netto je Tag die Obergrenze. Den Monatsbetrag erhält er, indem er den Tagessatz mit 30 multipliziert. Jeder Zwischenwert wird kaufmännisch auf Cent gerundet. Wer sein Krankengeld berechnen will, kann so jede Zeile des Rechenwegs mit dem Bescheid der Krankenkasse abgleichen.

Zählt das Weihnachtsgeld im Krankengeld-Rechner mit?

Weihnachtsgeld zählt mit, wenn es in den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtig ausgezahlt wurde. Im Krankengeld-Rechner gehört es in das Feld für Einmalzahlungen, das Programm verteilt den Betrag auf 360 Tage.

Bei 2.400 Euro brutto, 1.890 Euro netto und 1.800 Euro Weihnachtsgeld steigt der Tagessatz von 56,00 auf 59,50 Euro. Auch die Nettogrenze wächst um den Netto-Anteil der Zahlung. Mehr als das laufende Nettogehalt je Kalendertag zahlt die Kasse aber auch mit Sonderzahlung nicht.

Wird Krankengeld nach 6 Wochen automatisch gezahlt?

Krankengeld nach sechs Wochen müssen Sie in der Regel nicht gesondert beantragen. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber meldet das Gehalt mit der Entgeltbescheinigung, sobald die Entgeltfortzahlung endet.

Manche Krankenkassen schicken vor der ersten Zahlung einen Fragebogen, etwa zu weiteren Einnahmen. Entscheidend bleibt eine lückenlose Krankschreibung. Läuft eine Bescheinigung aus, braucht es die nächste spätestens am folgenden Werktag, wobei der Samstag nicht mitzählt. Gezahlt wird rückwirkend für die bescheinigten Tage, nicht im Voraus.

Zahlt die AOK nach 6 Wochen mehr Krankengeld als andere Krankenkassen?

Die AOK zahlt nach sechs Wochen genauso viel Krankengeld wie jede andere gesetzliche Krankenkasse. Höhe, Höchstbetrag und Dauer regeln §§ 47 und 48 SGB V für alle Kassen einheitlich.

Unterschiede bestehen bei Wahltarifen für Selbstständige und beim Service, etwa bei der Bearbeitungszeit. Ein Kassenwechsel erhöht das Krankengeld deshalb nicht. Maßgeblich bleiben das Gehalt im letzten abgerechneten Monat vor der Krankheit und die Sonderzahlungen aus den zwölf Monaten davor. Bei gleichen Eingaben ergibt sich bei jeder Kasse derselbe Tagessatz.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Weil die sechs Wochen Entgeltfortzahlung mitzählen, zahlt die Krankenkasse in der Regel höchstens 72 Wochen.

Das entspricht 504 Krankengeldtagen bis zum 546. Tag der Krankschreibung. Eine zusätzliche Erkrankung in dieser Zeit verlängert den Bezug nicht, sie läuft im selben Zeitraum mit. Nach dem letzten Tag folgt die Aussteuerung, dann können Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente anschließen. Beides sollte rechtzeitig vorher beantragt sein.

Wer zahlt die Differenz zum Krankengeld?

Den Unterschied zum Nettogehalt gleicht der Arbeitgeber beim Krankengeld aus, wenn ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag einen Krankengeldzuschuss vorsieht. Einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Zuschuss gibt es nicht.

Sozialversicherungsbeiträge fallen auf den Zuschuss nicht an, solange Leistung und Zuschuss gemeinsam das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro im Monat überschreiten. Lohnsteuer wird dagegen fällig. Fehlt eine solche Zusage, tragen Versicherte die Lücke selbst oder sichern sie privat über ein Krankentagegeld ab. Wie groß die Lücke ist, ergibt sich aus dem Ergebnis des Rechners nach Abzug der Sozialabgaben.

Warum muss ich bei Krankengeld Steuern nachzahlen?

Auf Krankengeld selbst fallen keine Steuern an. Über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG zählt es aber bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes mit, und weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne diese Wirkung abgezogen hat, kann eine Nachzahlung entstehen.

Wer im Jahr des Krankengelds auch Lohn mit Lohnsteuerabzug erhalten hat, muss bei über 410 Euro Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung abgeben. Ob und wie viel nachzuzahlen ist, hängt von Familienstand, weiteren Einkünften und Abzügen ab. Eine monatliche Rücklage während des Bezugs fängt den Betrag auf, wenn der Bescheid im Folgejahr kommt.

Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?

Krankengeld mindert die spätere Rente leicht, weil die Rentenversicherung in dieser Zeit Beiträge aus 80 Prozent des früheren Arbeitsentgelts erhält. Für zwölf Monate Krankengeld schreibt sie deshalb etwa vier Fünftel der Rentenpunkte gut, die das volle beitragspflichtige Gehalt ergeben hätte.

Begrenzt wird das Arbeitsentgelt dabei erst durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, deshalb bleibt es auch bei hohen Gehältern bei rund vier Fünfteln. Als eigenen Anteil zahlen Versicherte 9,3 Prozent vom Krankengeld. Die Monate gelten in der Regel als Pflichtbeitragszeit und zählen so auch für eine spätere Erwerbsminderungsrente.

Bekommen Minijobber Krankengeld?

Minijobber bekommen aus dem Minijob kein Krankengeld, weil eine Beschäftigung bis 603 Euro im Monat in der Krankenversicherung versicherungsfrei ist. Der Arbeitgeber zahlt aber auch im Minijob bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wer daneben eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, erhält Krankengeld aus dem Gehalt dieser Hauptbeschäftigung, der Minijob-Verdienst bleibt dabei außen vor. Ab 2027 steigt die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn auf 633 Euro. Der Krankengeld-Rechner zeigt bei Gehältern bis zur Grenze kein Ergebnis, für die Hauptbeschäftigung rechnet er wie gewohnt.

Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?

Hauptberuflich Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie gesetzlich versichert sind und gegenüber ihrer Krankenkasse eine Wahlerklärung abgegeben haben. Gezahlt wird dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, bemessen am beitragspflichtigen Arbeitseinkommen.

Mit der Wahlerklärung gilt statt des ermäßigten der allgemeine Beitragssatz. Wer früher abgesichert sein möchte, kann einen Wahltarif der Krankenkasse abschließen. An beide Entscheidungen sind Versicherte mindestens drei Jahre gebunden. Privat versicherte Selbstständige schließen stattdessen ein Krankentagegeld ab, dessen Beginn sie im Vertrag festlegen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Der Krankengeld-Rechner und dieser Beitrag beruhen auf diesen Rechtsgrundlagen:

Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung. Die Änderungen ab 2027 beschreibt der Ausblick.

Disclaimer und Rechtsstand

Disclaimer: Dieser Beitrag und der Krankengeld-Rechner dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung durch die Krankenkasse, einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt. Das Ergebnis des Rechners ist unverbindlich. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Krankenkasse.

Rechtsstand: SGB III, SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XI, EFZG und EStG in der am 3. November 2026 geltenden Fassung, Werte 2026 nach dem Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands vom 1. Januar 2026, Tabellen geprüft am 2. und 3. November 2026. Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026.

Autor: Oliver Foitzik, Herausgeber und Chefredakteur von AGITANO.