Lohnnebenkosten-Rechner 2026/2027: Lohnnebenkosten berechnen für Arbeitgeber

Lohnnebenkosten-Rechner von AGITANO auf einem Notebook: 7.000 Euro Bruttogehalt ergeben 8.365,72 Euro Arbeitgeberkosten im Monat

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Inhaltsverzeichnis

Der kostenlose Lohnnebenkosten-Rechner zeigt, was ein Gehalt den Arbeitgeber 2026 und 2027 wirklich kostet: Bruttogehalt plus Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, bei privat Versicherten Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung statt Beiträgen, Insolvenzgeldumlage, im Minijob Pauschsteuer und auf Wunsch Umlagen und Unfallversicherung. So können Sie Lohnnebenkosten berechnen, jeden Posten nachvollziehen, ein Stellenbudget in ein Bruttogehalt umrechnen und die Mehrkosten einer Gehaltserhöhung ermitteln.

Lohnnebenkosten berechnen

Was soll berechnet werden?

Für 2027 sind noch nicht alle Werte amtlich.

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Laufendes Bruttogehalt ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld.

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Was die Stelle den Arbeitgeber im Monat insgesamt kosten darf.

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Laufendes Bruttogehalt ohne Einmalzahlungen.

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Etwa nach einer Gehaltserhöhung oder mehr Stunden.

Krankenversicherung
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Steht auf der Website der Krankenkasse. Für einen Minijob nicht nötig, dort gilt eine Pauschale.

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Steht in der Arbeitgeberbescheinigung der privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens den Höchstzuschuss. Für einen Minijob nicht nötig.

€

Steht ebenfalls in der Arbeitgeberbescheinigung. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens den Höchstzuschuss. Für einen Minijob nicht nötig.

Arbeitsort — optional

In Sachsen trägt der Arbeitgeber einen kleineren Anteil an der Pflegeversicherung.

Umlagen und Unfallversicherung — optional

U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit in kleineren Betrieben, U2 bei Mutterschaft, dazu der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Im Minijob rechnet das Tool U1 und U2 mit den Sätzen der Minijob-Zentrale.

%

Satz der Krankenkasse für die Lohnfortzahlung bei Krankheit. 0 nur, wenn der Betrieb nicht am U1-Verfahren teilnimmt. Maßgeblich ist nicht die Kopfzahl, Teilzeitkräfte zählen nur anteilig.

%

Satz der Krankenkasse für Mutterschaft. U2 zahlen alle Betriebe. Für einen Minijob nicht nötig.

%

Jahresbeitrag laut Bescheid der Berufsgenossenschaft ÷ zugehörige Lohnsumme × 100. Beispiel: 1.000 € ÷ 100.000 € × 100 = 1 %. Die Rechnung ist eine Schätzung.

Pflichtfeld

Ergebnis

Noch kein Ergebnis

Das Ergebnis erscheint hier, sobald alle Pflichtangaben vorliegen.

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Rechenweg

Brutto­gehalt–
Beschäf­tigungsart
Posten–
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Lohnneben­kosten–
Ohne Umlagen U1 und U2 und ohne Unfall­versicherung.
Arbeitgeber­kosten im Monat–
Arbeitgeber­kosten im Jahr–
Zwölf gleiche Monate–
Budget im Monat–
Vom Budget übrig–

Bisher

Brutto­gehalt–
Lohnneben­kosten–
Arbeitgeber­kosten–
Beschäf­tigungsart

Neu

Brutto­gehalt–
Lohnneben­kosten–
Arbeitgeber­kosten–
Beschäf­tigungsart

Unterschied

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Lohnneben­kosten–
Mehr­kosten im Monat–
Ohne Umlagen U1 und U2 und ohne Unfall­versicherung.

Ersetzt keine Lohnabrechnung.

Zuletzt aktualisiert am Rechtsstand 2026, für 2027 vorläufig nach dem Stand vom 2. November 2026. Grundlage sind die Rechengrößen und Beitragssätze der Sozialversicherung, der Übergangsbereich nach § 20 SGB IV und die Abgaben der Minijob-Zentrale. Gerechnet für ein gleichbleibendes Monatsgehalt ohne Einmalzahlungen und ohne weitere Beschäftigungen, Minijobs mit 2 % Pauschsteuer durch den Arbeitgeber. Nicht berücksichtigt sind Auszubildende, Werkstudenten, Rentner sowie betriebliche Altersvorsorge und Branchenumlagen. Minijobs werden ausschließlich für den gewerblichen Bereich berechnet. Alle Eingaben bleiben im Browser. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.

Grundlage: Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung 2026, für 2027 vorläufig nach dem Stand vom 4. November 2026. Berücksichtigt: Arbeitgeberbeiträge in Minijob, Übergangsbereich und regulärer Beschäftigung, Pauschsteuer im Minijob, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachsen, Zuschüsse für privat Versicherte, Umlagen und Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt: Netto und Lohnsteuer, Einmalzahlungen, Auszubildende, Werkstudenten, Rentner, betriebliche Altersversorgung und Branchenumlagen.

Lohnnebenkosten-Rechner 2026/2027: Das Wichtigste im Überblick

Lohnnebenkosten sind alle Abgaben, die Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt zahlen, liegen 2026 für gesetzlich Versicherte mit Gehältern bis 10.000 Euro ohne Umlagen zwischen rund 15 und 30 Prozent des Bruttos und bestimmen, was eine Stelle tatsächlich kostet.

  • Bestandteile: Lohnnebenkosten für Arbeitgeber umfassen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage, U1 und U2 sowie die Unfallversicherung, im Minijob meist auch die Pauschsteuer. Für privat Versicherte treten Zuschüsse an die Stelle der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gehalt plus Lohnnebenkosten ergibt die Arbeitgeberkosten, auch Arbeitgeberbrutto genannt.
  • Kernwert 2026: Zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro brutto betragen die gesetzlichen Lohnnebenkosten 21,30 Prozent, bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und ohne Umlagen. 4.000 Euro Gehalt kosten damit 4.852,00 Euro im Monat.
  • Gehaltsgrenzen: Im Minijob liegt die Quote bei gesetzlich versicherten Minijobbern einschließlich Pauschsteuer bei 30,15 Prozent. Über den Beitragsbemessungsgrenzen von 5.812,50 und 8.450 Euro sinkt sie, bei 10.000 Euro auf 15,22 Prozent.
  • Umlagen: U1, U2 und Unfallversicherung kommen je nach Betrieb hinzu. Mit 2,4, 0,6 und 1 Prozent kostet die Stelle mit 4.000 Euro 5.012,00 Euro, ein Aufschlag von 25,30 Prozent.
  • Statistik und 2027: Die Statistik zählt weitere Posten mit und kommt auf 29 Euro je 100 Euro Bruttoverdienst. 2027 steigen Minijob-Grenze, Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im Minijob und Beitragsbemessungsgrenzen, 7.000 Euro brutto kosten dann 53,95 Euro mehr im Monat.

Faustregel: Planen Sie Gehälter zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro mit dem 1,213-Fachen des Bruttos, mit Umlagen mit rund dem 1,25-Fachen, und rechnen Sie darunter und darüber im Lohnnebenkosten-Rechner genau.

Lohnnebenkosten berechnen: Formeln, Rechenweg und Gehaltsgrenzen

Lohnnebenkosten berechnen Sie, indem Sie das Bruttogehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgebersatz jedes Zweigs multiplizieren und die Ergebnisse addieren. Der Lohnnebenkosten-Rechner erledigt das für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und auf Wunsch für Umlagen und Unfallversicherung. Er erkennt dabei selbst, in welchem Gehaltsbereich das Gehalt liegt.

Lohnnebenkosten-Formeln: So hängen Gehalt, Abgaben und Arbeitgeberkosten zusammen

Sechs Formeln decken die Berechnung der Lohnnebenkosten ab. Die erste beantwortet die Frage, welcher Teil des Gehalts überhaupt mit Beiträgen belegt wird:

Beitragspflichtiges Gehalt = Bruttogehalt, höchstens Beitragsbemessungsgrenze des Zweigs

Liegt das Gehalt über der Grenze, rechnet der Zweig nur mit dem Grenzbetrag.

Im Übergangsbereich gilt stattdessen eine gesetzlich verminderte beitragspflichtige Einnahme. Kranken- und Pflegeversicherung haben eine niedrigere Grenze als Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch die Abgaben in einer regulären Beschäftigung sind, zeigt die eigentliche Lohnnebenkosten-Formel:

Lohnnebenkosten = Summe aller Zweige (beitragspflichtiges Gehalt × Arbeitgebersatz)

Das Ergebnis ist der Betrag, den der Arbeitgeber jeden Monat zusätzlich zum Gehalt zahlt.

Zu den Zweigen zählen die vier Sozialversicherungen, die Insolvenzgeldumlage und je nach Betrieb Umlagen und Unfallversicherung. Im Minijob treten Pauschalbeiträge an die Stelle der Anteile, hinzu kommt in der Regel die Pauschsteuer. Bei privat Versicherten zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse statt Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Unfallversicherung schätzt der Rechner vom vollen Gehalt.

Was die Stelle insgesamt kostet, beantwortet die Formel zu den Arbeitgeberkosten:

Arbeitgeberkosten = Bruttogehalt + Lohnnebenkosten

Diese Summe heißt auch Arbeitgeberbrutto. Sie ist der Betrag, mit dem eine Stelle im Personalbudget steht, im Jahr das Zwölffache.

Wie schwer die Abgaben im Verhältnis zum Gehalt wiegen, zeigt die Quote:

Lohnnebenkosten-Quote in % = Lohnnebenkosten ÷ Bruttogehalt × 100

Die Quote macht Gehälter vergleichbar. Konstant ist sie aber nur zwischen 2.000 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Wer von einem festen Kostenrahmen ausgeht, braucht die umgekehrte Rechnung:

Höchstes Bruttogehalt = Budget ÷ (1 + Lohnnebenkosten-Quote ÷ 100)

Die Formel trifft das Gehalt in diesem Bereich bis auf wenige Cent, denn in der Abrechnung wird jeder Posten einzeln gerundet. Das höchste passende Gehalt auf den Cent genau ermittelt der Lohnnebenkosten-Rechner, auch wenn eine Gehaltsgrenze dazwischenliegt.

Was eine Gehaltserhöhung den Betrieb kostet, zeigt die Formel zu den Mehrkosten:

Mehrkosten einer Gehaltserhöhung = Arbeitgeberkosten neu − Arbeitgeberkosten bisher

Das Ergebnis enthält die Erhöhung selbst und die zusätzlichen Abgaben darauf. Überschreitet das neue Gehalt eine Beitragsbemessungsgrenze, fällt der Aufschlag kleiner aus, als die bisherige Quote erwarten lässt.

Rechenweg: Lohnnebenkosten bei 4.000 Euro brutto Schritt für Schritt

Der Rechenweg zeigt eine reguläre Beschäftigung mit 4.000 Euro Bruttogehalt im Jahr 2026. Der Mitarbeiter ist gesetzlich versichert, die Krankenkasse erhebt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, der Betrieb liegt außerhalb Sachsens und rechnet ohne Umlagen:

PostenRechnungBetrag
Krankenversicherung7,30 % + 1,45 % von 4.000,00 €+ 350,00 €
Pflegeversicherung1,80 % von 4.000,00 €+ 72,00 €
Rentenversicherung9,30 % von 4.000,00 €+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung1,30 % von 4.000,00 €+ 52,00 €
Insolvenzgeldumlage0,15 % von 4.000,00 €+ 6,00 €
LohnnebenkostenSumme, 21,30 % vom Brutto852,00 €
Arbeitgeberkosten im Monat4.000,00 € + 852,00 €4.852,00 €
Arbeitgeberkosten im Jahr12 × 4.852,00 €58.224,00 €

Tabelle 1: Lohnnebenkosten bei 4.000 Euro Bruttogehalt, gerechnet im Lohnnebenkosten-Rechner (Stand 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %)

Renten- und Krankenversicherung machen zusammen 722 der 852 Euro aus. Im Jahr kostet die Stelle 58.224,00 Euro, davon 10.224,00 Euro Lohnnebenkosten.

Besonderheit: 4 Gehaltsgrenzen verändern die Rechnung

Die einfache Prozentrechnung gilt nur zwischen 2.000 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. An diesen vier Grenzen ändert sie sich:

  • Minijob-Grenze von 603 Euro (2027: 633 Euro): Bis hier zahlt der Arbeitgeber statt Anteilen Pauschalen zur Rentenversicherung und bei gesetzlich versicherten Minijobbern zur Krankenversicherung, dazu in der Regel die Pauschsteuer.
  • Übergangsbereich bis 2.000 Euro: Der Arbeitgeber trägt mehr als die Hälfte der Beiträge, weil der Anteil des Mitarbeiters gesetzlich reduziert ist.
  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: Über 5.812,50 Euro bleiben diese Beiträge gleich. 2027 trennen sich die Grenzen: 6.375 Euro in der Kranken-, 6.075 Euro in der Pflegeversicherung.
  • Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: Über 8.450 Euro (2027: 8.850 Euro) steigen auch diese Beiträge, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2 nicht mehr.

Zwischen zwei Grenzen bleibt der Aufschlag je zusätzlichem Euro gleich, an jeder Grenze ändert er sich.

Jeden Posten rundet der Rechner einzeln kaufmännisch auf den Cent, bei der Krankenversicherung den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag getrennt. Eine Überschlagsrechnung mit 21,30 Prozent kann deshalb um einen Cent abweichen. Für die Planung spielt das keine Rolle, für den Abgleich mit der Lohnabrechnung schon.

Beispielrechnungen mit dem Lohnnebenkosten-Rechner: 4 Fälle für Arbeitgeber

Die vier Beispiele zeigen die drei Rechenarten des Lohnnebenkosten-Rechners und einen wichtigen Sonderfall: die Kosten eines Gehalts über der Beitragsbemessungsgrenze, die Umrechnung eines Budgets, die Mehrkosten einer Gehaltserhöhung und einen privat versicherten Mitarbeiter.

Die Beispiele 1 bis 3 gelten für 2026, gesetzlich versichert, mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, außerhalb Sachsens und ohne Umlagen. Wer Lohnnebenkosten berechnen will, findet in jedem Fall alle Posten einzeln.

Beispiel 1: 7.000 Euro Gehalt kosten den Arbeitgeber 8.365,72 Euro

Eine Projektleiterin in einem Maschinenbauunternehmen verdient 7.000 Euro brutto im Monat. Ihr Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung, aber unter der Grenze der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber will die Monats- und Jahreskosten der Stelle kennen.

PositionBetrag
Bruttogehalt7.000,00 €
Krankenversicherung auf 5.812,50 €+ 508,59 €
Pflegeversicherung auf 5.812,50 €+ 104,63 €
Rentenversicherung+ 651,00 €
Arbeitslosenversicherung+ 91,00 €
Insolvenzgeldumlage+ 10,50 €
Lohnnebenkosten1.365,72 €
Arbeitgeberkosten im Monat8.365,72 €

Die Lohnnebenkosten liegen bei 19,51 statt 21,30 Prozent, weil Kranken- und Pflegeversicherung gedeckelt sind. Im Jahr kostet die Stelle 100.388,64 Euro.

Beispiel 2: Budget von 5.000 Euro reicht für 4.122 Euro Bruttogehalt

Ein Handwerksbetrieb plant eine neue Stelle und hat dafür 5.000 Euro im Monat eingeplant. Gesucht ist das höchste Bruttogehalt, das in dieses Budget passt. Der Lohnnebenkosten-Rechner rechnet dafür rückwärts.

PositionBetrag
Budget im Monat5.000,00 €
Krankenversicherung+ 360,68 €
Pflegeversicherung+ 74,20 €
Rentenversicherung+ 383,35 €
Arbeitslosenversicherung+ 53,59 €
Insolvenzgeldumlage+ 6,18 €
Lohnnebenkosten878,00 €
Höchstes Bruttogehalt im Monat4.122,00 €

Von 5.000 Euro bleiben 4.122,00 Euro für das Gehalt, 878,00 Euro sind Lohnnebenkosten. Wer das Budget als Bruttogehalt ausschreibt, überzieht es um 1.065 Euro im Monat.

Beispiel 3: Gehaltserhöhung von 4.000 auf 4.500 Euro kostet 606,50 Euro mehr

Ein Vertriebsmitarbeiter erhält 500 Euro mehr Gehalt. Der Arbeitgeber will wissen, was die Erhöhung im Monat und im Jahr tatsächlich kostet, und nutzt dafür den Vorher-Nachher-Vergleich.

PositionBetrag
Arbeitgeberkosten bisher (4.000 €)4.852,00 €
Arbeitgeberkosten neu (4.500 €)5.458,50 €
Mehrkosten Bruttogehalt+ 500,00 €
Mehrkosten Lohnnebenkosten+ 106,50 €
Mehrkosten im Monat606,50 €
Mehrkosten im Jahr7.278,00 €

Jeder Euro mehr Gehalt kostet hier 1,213 Euro. 500 Euro Erhöhung binden 7.278,00 Euro im Jahresbudget.

Beispiel 4: Privat versicherter Ingenieur mit 7.000 Euro kostet 8.262,50 Euro

Ein Ingenieur bei einem Automobilzulieferer verdient 7.000 Euro brutto im Monat, also 84.000 Euro im Jahr und damit mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro. Er ist privat versichert und zahlt 900 Euro für die Kranken- und 120 Euro für die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt dafür Zuschüsse statt Beiträgen.

PositionBetrag
Bruttogehalt7.000,00 €
Rentenversicherung+ 651,00 €
Arbeitslosenversicherung+ 91,00 €
Zuschuss private Krankenversicherung+ 450,00 €
Zuschuss private Pflegeversicherung+ 60,00 €
Insolvenzgeldumlage+ 10,50 €
Lohnnebenkosten1.262,50 €
Arbeitgeberkosten im Monat8.262,50 €

Beide Zuschüsse betragen die Hälfte der Prämie, weil sie unter dem Höchstzuschuss liegen. Gegenüber einem gesetzlich Versicherten mit gleichem Gehalt spart der Arbeitgeber 103,22 Euro im Monat.

Wann der Lohnnebenkosten-Rechner hilft: 7 Anwendungsfälle aus der Praxis

Der Rechner hilft überall dort, wo aus einem Gehalt eine belastbare Kostenzahl werden muss:

  • Stelle ausschreiben: Vor der Ausschreibung zeigt er, welche Gehaltsspanne das Personalbudget trägt. Die Funktion „Budget umrechnen“ rechnet dafür vom Kostenrahmen auf das Bruttogehalt zurück.
  • Gehaltsverhandlung vorbereiten: Er zeigt, was jede Stufe eines Angebots im Monat und im Jahr kostet. So bleibt die Verhandlung im wirtschaftlichen Rahmen, auch wenn mehrere Varianten auf dem Tisch liegen.
  • Personalplanung abstimmen: Für die Personalplanung und Budgetfragen im HR-Management liefert er belastbare Jahreswerte je Stelle, die sich in eine Gesamtplanung übernehmen lassen.
  • Angebote kalkulieren: Wer Stundensätze oder Projektpreise kalkuliert, braucht die Arbeitgeberkosten als Grundlage, nicht das Bruttogehalt. Sonst fehlt ein Aufschlag von rund einem Fünftel des Gehalts.
  • Gründungs- und Finanzplan: Im Businessplan gehören Personalkosten mit allen Lohnnebenkosten in die Planung, nicht nur die vereinbarten Gehälter. So bleibt der Finanzplan auch im Gespräch mit Bank oder Förderstelle belastbar.
  • Teilzeit oder Vollzeit vergleichen: Lässt sich eine Aufgabe mit einer Vollzeitstelle oder zwei Teilzeitstellen besetzen, rechnen Sie jede Stelle einzeln und vergleichen die Summen. Unterschiede entstehen vor allem an den Grenzen.
  • Jahreswechsel prüfen: Mit der Jahresauswahl 2026 und 2027 sehen Sie, wie sich neue Grenzen und Sätze auf bestehende Gehälter auswirken.

In allen Fällen liefert der Lohnnebenkosten-Rechner die laufenden Monatskosten. Einmalzahlungen und weitere Personalkosten planen Sie zusätzlich ein.

Was zu den Lohnnebenkosten gehört: 7 Arbeitgeberabgaben 2026 im Überblick

In einer regulären Beschäftigung setzen sich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber aus sieben Abgaben zusammen: den Anteilen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, der Insolvenzgeldumlage, den Umlagen U1 und U2 als gemeinsamem Posten und der Unfallversicherung. Die Sozialversicherung teilt sich der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter, die übrigen drei Abgaben trägt er allein.

Die Tabelle zeigt die Sätze, Anteile und Grenzen, mit denen der Lohnnebenkosten-Rechner 2026 arbeitet:

AbgabeBeitragssatz gesamtArbeitgeber­anteilGrenze im Monat
Kranken­versicherung14,6 % + Zusatzbeitrag7,3 % + halber Zusatzbeitrag5.812,50 €
Pflege­versicherung3,6 %1,8 % (Sachsen 1,3 %)5.812,50 €
Renten­versicherung18,6 %9,3 %8.450,00 €
Arbeitslosen­versicherung2,6 %1,3 %8.450,00 €
Insolvenzgeld­umlage0,15 %0,15 %8.450,00 €
Umlagen U1 und U2Satzung der Krankenkassevoll8.450,00 €
Unfall­versicherungBescheid der Berufs­genossenschaftvollSatzung der Berufs­genossenschaft

Tabelle 2: Beitragssätze und Arbeitgeberanteile 2026 (Stand: 4. November 2026; Grenzen nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026)

Zusammen ergeben die vier Arbeitgeberanteile und die Insolvenzgeldumlage bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag 21,30 Prozent für Gehälter zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro. Jeder Zehntelprozentpunkt mehr Zusatzbeitrag erhöht den Satz um 0,05 Prozentpunkte. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist damit der mit Abstand größte Block der Lohnnebenkosten.

Sozialversicherung: Diese 4 Zweige teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung finanzieren Arbeitgeber und Mitarbeiter grundsätzlich je zur Hälfte. Das Bundesgesundheitsministerium nennt einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Für die eigene Rechnung zählt aber immer der Satz der jeweiligen Kasse.

Jeder Zweig hat eigene Regeln, die den Arbeitgeberanteil bestimmen:

  • Krankenversicherung: Neben dem allgemeinen Beitrag trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, den jede Kasse selbst festlegt. Wechselt der Mitarbeiter die Kasse, ändern sich deshalb auch die Lohnnebenkosten.
  • Pflegeversicherung: Der Arbeitgeber zahlt den halben Beitrag, außer in Sachsen. Den Zuschlag für Kinderlose trägt allein der Mitarbeiter, Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern senken nur dessen Anteil.
  • Rentenversicherung: Mit 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil ist sie der größte Einzelposten. Beiträge fallen bis zur höheren Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro an.
  • Arbeitslosenversicherung: Sie folgt der Grenze der Rentenversicherung und kostet den Arbeitgeber 1,3 Prozent. Sie ist der kleinste der vier Zweige.

Der Lohnnebenkosten-Rechner rechnet alle vier Zweige mit den Sätzen und Grenzen des gewählten Jahres.

Umlagen und Unfallversicherung: 3 Abgaben trägt der Arbeitgeber allein

Drei Abgaben zahlt der Arbeitgeber ohne Anteil des Mitarbeiters. Ihre Höhe hängt bei zweien vom Betrieb ab:

  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Beschäftigte bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers erhalten, und gilt für private Arbeitgeber außer Privathaushalten.
  • Umlagen U1 und U2: Die U1 zahlen Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten, im Krankheitsfall erhalten sie dafür einen Teil der Entgeltfortzahlung zurück, wie der Beitrag zur Erstattung über das U1-Verfahren zeigt. Die U2 für Mutterschaftsleistungen zahlen grundsätzlich alle Arbeitgeber. Beide Sätze legt die Krankenkasse in ihrer Satzung fest.
  • Unfallversicherung: Die Berufsgenossenschaft berechnet den Beitrag nachträglich aus Lohnsumme, Gefahrklasse und Beitragsfuß. Laut DGUV lag er 2025 im Schnitt bei 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme. Wie hoch der eigene Beitrag ausfällt, hängt vor allem von der Gefahrklasse ab, die für Büroarbeit deutlich niedriger liegt als etwa am Bau.

Die Sätze für U1, U2 und Unfallversicherung tragen Sie im Lohnnebenkosten-Rechner aus den eigenen Bescheiden ein.

Wie stark diese Abgaben wirken, zeigt das Beispiel mit 4.000 Euro Bruttogehalt. Mit U1 von 2,4, U2 von 0,6 und Unfallversicherung von 1 Prozent steigen die Lohnnebenkosten von 852,00 auf 1.012,00 Euro im Monat.

Experten-Tipp!
Wählen Sie den Erstattungssatz der U1 bewusst. Ein höherer Erstattungssatz kostet mehr Umlage, lohnt sich aber in Teams mit vielen Krankheitstagen. Prüfen Sie die Wahl einmal im Jahr anhand der Erstattungen des Vorjahres.

Sachsen: Warum Arbeitgeber dort weniger zur Pflegeversicherung zahlen

In Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,3 statt 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung, der Mitarbeiter dafür 2,3 statt 1,8 Prozent. Der Grund liegt im Start der Pflegeversicherung 1995: Zum Ausgleich für die Arbeitgeber wurde in allen Bundesländern außer Sachsen der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort in Sachsen, nicht der Wohnort des Mitarbeiters.

Bei 4.000 Euro sinken die Arbeitgeberkosten dadurch auf 4.832,00 Euro, also um 20 Euro im Monat und 240 Euro im Jahr. Ab der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro bleibt die Ersparnis bei 29,07 Euro im Monat. Der Lohnnebenkosten-Rechner berücksichtigt die Sonderregel über ein eigenes Kästchen.

Privat Versicherte: Zuschuss statt Arbeitgeberanteil

Ist ein Mitarbeiter privat kranken- und pflegeversichert, zahlt der Arbeitgeber für diese beiden Zweige keine Beiträge, sondern einen Zuschuss. Er beträgt die Hälfte der Prämie, höchstens aber den Arbeitgeberanteil, der bei gesetzlicher Versicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze anfallen würde. 2026 sind das höchstens 508,59 Euro zur Kranken- und 104,63 Euro zur Pflegeversicherung, in Sachsen 75,56 Euro.

Privat versichern können sich Angestellte in der Regel erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro im Jahr. Liegen beide Prämien jeweils über dem Doppelten des Höchstzuschusses, kostet ein privat Versicherter genauso viel wie ein gesetzlich Versicherter beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Bei günstigeren Tarifen sinken die Arbeitgeberkosten, wie Beispiel 4 zeigt.

Lohnnebenkosten-Tabelle 2026: Was Gehälter von 603 bis 10.000 Euro kosten

Wie hoch die Lohnnebenkosten in Prozent ausfallen, hängt vom Gehalt ab: Für gesetzlich Versicherte mit Gehältern von 603 bis 10.000 Euro bewegt sich die Quote 2026 ohne Umlagen zwischen 15,22 und 30,15 Prozent. Am höchsten ist sie im Minijob, zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro bleibt sie konstant bei 21,30 Prozent, über den Beitragsbemessungsgrenzen sinkt sie. Die Lohnnebenkosten-Tabelle zeigt diesen Verlauf mit Werten aus dem Lohnnebenkosten-Rechner.

Bis 2.000 Euro: Pauschalen und Übergangsbereich heben die Quote

Bei kleinen Gehältern zahlt der Arbeitgeber anteilig mehr. Im gewerblichen Minijob zahlt er 15 Prozent Pauschale zur Rentenversicherung, für gesetzlich krankenversicherte Minijobber außerdem 13 Prozent zur Krankenversicherung und, wenn er sie übernimmt, 2 Prozent Pauschsteuer. Mit der Insolvenzgeldumlage sind das in diesem Fall bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro 30,15 Prozent.

Im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber einen höheren Anteil, der mit steigendem Gehalt gleitend abnimmt, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Bei 1.000 Euro liegt die Quote bei 24,23 Prozent, bei 2.000 Euro erreicht sie den regulären Wert. Die Tabelle zeigt die Werte über alle Gehaltsbereiche:

BruttogehaltBereichLohnneben­kostenArbeitgeber­kostenQuote
603 €Minijob181,80 €784,80 €30,15 %
1.000 €Übergangs­bereich242,33 €1.242,33 €24,23 %
1.500 €Übergangs­bereich334,15 €1.834,15 €22,28 %
2.000 €Übergangs­bereich426,00 €2.426,00 €21,30 %
3.000 €regulär639,00 €3.639,00 €21,30 %
4.000 €regulär852,00 €4.852,00 €21,30 %
5.000 €regulär1.065,00 €6.065,00 €21,30 %
6.000 €über Grenze KV1.258,22 €7.258,22 €20,97 %
7.000 €über Grenze KV1.365,72 €8.365,72 €19,51 %
8.450 €an Grenze RV1.521,60 €9.971,60 €18,01 %
10.000 €über Grenze RV1.521,60 €11.521,60 €15,22 %

Tabelle 3: Lohnnebenkosten-Tabelle 2026, gerechnet im Lohnnebenkosten-Rechner (gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Umlagen, außerhalb Sachsens; Stand: 4. November 2026)

Für Minijobber und Midijobber selbst gelten weitere Regeln zu Stunden, Grenzen und Netto, die über die Arbeitgeberkosten hinausgehen. Für die Kostenplanung genügt der Blick auf die Quote.

Von 2.000 Euro bis zur Beitragsbemessungsgrenze: Konstant 21,30 Prozent

Zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro ist die Rechnung am einfachsten. Jeder zusätzliche Euro kostet 21,30 Cent Lohnnebenkosten, bei 3.000 Euro also 639,00 Euro und bei 5.000 Euro 1.065,00 Euro. In diesem Bereich liegt ein großer Teil der Vollzeitgehälter. Der Faktor 1,213 taugt hier als schneller Planwert, solange keine Umlagen hinzukommen.

Mit den Beispielsätzen für Umlagen und Unfallversicherung steigt er im Lohnnebenkosten-Rechner auf 1,253. Bei einem höheren Zusatzbeitrag liegt der Faktor entsprechend etwas darüber.

Experten-Tipp!
Prüfen Sie bei Gehaltssprüngen immer, ob das neue Gehalt eine Grenze überschreitet. Über der Beitragsbemessungsgrenze kostet jeder weitere Euro deutlich weniger Aufschlag. Ein pauschaler Zuschlag von 21,30 Prozent überschätzt die Kosten dann.

Über den Beitragsbemessungsgrenzen: Hohe Gehälter kosten anteilig weniger

Oberhalb von 5.812,50 Euro fallen keine weiteren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Die Quote sinkt deshalb, bei 6.000 Euro auf 20,97 Prozent und bei 7.000 Euro auf 19,51 Prozent. Ab 8.450 Euro sind auch Renten- und Arbeitslosenversicherung gedeckelt.

Die Lohnnebenkosten bleiben dann bei 1.521,60 Euro im Monat stehen, bei 10.000 Euro entspricht das 15,22 Prozent. Jeder weitere Euro Gehalt kostet ab dieser Grenze nur noch den Euro selbst, solange keine Unfallversicherung hinzukommt.

Welche Lohnnebenkosten der nächste Euro Gehalt in welchem Bereich auslöst, zeigt die Infografik für gesetzlich Versicherte in fünf Fragen. Wer eine Frage mit Ja beantwortet, findet rechts daneben die Belastung des nächsten Euros. Bei Nein geht es zur nächsten Frage, bis über alle Beitragsbemessungsgrenzen:

Entscheidungsweg in fünf Fragen: Wie stark der nächste Euro Gehalt je nach Gehaltsbereich mit Lohnnebenkosten belastet wird, für gesetzlich Versicherte vom Minijob bis über die Beitragsbemessungsgrenzen
Infografik: Welche Lohnnebenkosten der nächste Euro Gehalt je nach Gehaltsbereich auslöst. Infografik · © AGITANO
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2026 kostet der nächste Euro im Minijob für gesetzlich versicherte Minijobber 30,15 Cent, im regulären Bereich 21,30 Cent und zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen noch 10,75 Cent, also rund die Hälfte. Auffällig ist der Übergangsbereich: Die Quote ist dort hoch, der nächste Euro löst aber nur rund 18 Cent aus. Wer mit einer Erhöhung eine Grenze überschreitet, prüft den Sprung im Vorher-Nachher-Vergleich des Lohnnebenkosten-Rechners.

Praxisbeispiel: 2 Gehaltserhöhungen um 500 Euro kosten unterschiedlich viel

Ausgangslage: Ein IT-Dienstleister aus Köln mit 40 Beschäftigten plant zwei Gehaltserhöhungen um je 500 Euro. Eine Entwicklerin verdient 4.000 Euro, ein Teamleiter 5.500 Euro brutto im Monat. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass beide Erhöhungen gleich viel kosten, und will das vor den Gesprächen mit beiden Mitarbeitern im Dezember bestätigt haben.

Vorgehen: Die Personalreferentin rechnet beide Fälle im Lohnnebenkosten-Rechner mit der Funktion Vorher-Nachher. Sie setzt den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ein, hier jeweils 2,9 Prozent. Umlagen lässt sie für den Vergleich außen vor, weil sie beide Fälle in gleicher Weise treffen und der Betrieb mit 40 Beschäftigten keine U1 zahlt.

Ergebnis: Die Erhöhung der Entwicklerin kostet 606,50 Euro im Monat, davon 106,50 Euro Lohnnebenkosten. Beim Teamleiter sind es 586,72 Euro, davon nur 86,72 Euro Lohnnebenkosten, weil sein neues Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung überschreitet. Im Jahr liegen beide Erhöhungen 237,36 Euro auseinander, bei mehreren Teamleitern entsprechend mehr. Die Geschäftsführung plant Erhöhungen künftig einzeln statt mit einem pauschalen Aufschlag.

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Arbeitgeberbrutto, Statistik und Vollkosten

Ein Mitarbeiter kostet mehr als Bruttogehalt und Lohnnebenkosten. Hinzu kommen Arbeitsplatz, Ausstattung, Weiterbildung und Personalgewinnung, und Ausfallzeiten verringern die produktive Arbeitszeit. Der Lohnnebenkosten-Rechner liefert den festen Kern dieser Rechnung, die Arbeitgeberkosten des Gehalts.

Arbeitgeberbrutto berechnen: Was ein Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber zeigt

Wer nach einem Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber sucht, will meist das Arbeitgeberbrutto wissen. Gemeint ist dieselbe Summe, die der Lohnnebenkosten-Rechner als Arbeitgeberkosten ausgibt: Bruttogehalt plus alle Lohnnebenkosten. Das Netto des Mitarbeiters ist eine andere Frage. Es hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen ab und lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.

Für die Kostenplanung zählt nur die Arbeitgeberseite. Ein Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber beantwortet deshalb vor allem die Frage, was ein vereinbartes Brutto den Betrieb kostet. Wer dem Mitarbeiter mehr Netto ermöglichen will, ohne das Arbeitgeberbrutto stark zu erhöhen, prüft Sachbezüge statt einer Gehaltserhöhung. Dafür gelten eigene steuerliche Grenzen, die der Rechner nicht abbildet.

Lohnnebenkosten laut Statistik: Warum Destatis auf 29 Euro je 100 Euro kommt

Das Statistische Bundesamt fasst den Begriff weiter. Auf 100 Euro Bruttoverdienst zahlten Arbeitgeber 2025 zusätzlich 29 Euro Lohnnebenkosten. Darin stecken neben den gesetzlichen Beiträgen auch betriebliche Altersversorgung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Aus- und Weiterbildung und weitere Aufwendungen. Eine Arbeitsstunde kostete 2025 im Schnitt 45,00 Euro.

Die Zusammensetzung zeigt die Arbeitskostenerhebung 2020:

KostenartEuro je VollzeitstelleAnteil an den Arbeitskosten
Bruttoverdienste (mit Urlaub und Feiertagen)48.038 €76,70 %
Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung8.346 €13,32 %
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall2.133 €3,41 %
Betriebliche Altersversorgung1.548 €2,47 %
Berufliche Aus- und Weiterbildung233 €0,37 %
Lohnnebenkosten insgesamt14.593 €23,30 %
Arbeitskosten insgesamt62.632 €100,00 %

Tabelle 4: Zusammensetzung der Arbeitskosten je Vollzeiteinheit, Auswahl (Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitskostenerhebung 2020, ohne Auszubildende, Stand 16. März 2023)

Die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge machen damit nur gut die Hälfte der statistischen Lohnnebenkosten aus. Urlaub und Feiertage zählt die Statistik dagegen zum Bruttoverdienst. Im Alltag heißen die Abgaben auf das Gehalt oft auch Lohnzusatzkosten oder Personalzusatzkosten. Entscheidend ist, welche Posten eine Rechnung enthält. Wer Zahlen vergleicht, prüft deshalb zuerst die Abgrenzung.

Vollkosten planen: Welche Kosten zum Arbeitgeberbrutto hinzukommen

Für die Personalplanung reichen Lohnnebenkosten allein nicht aus. Wer Personalkosten in der Budgetplanung ansetzt, rechnet zusätzlich Sonderzahlungen, Arbeitsplatz, Software und Weiterbildung ein. Auch die Besetzung kostet Geld: Eine Fachkraftstelle über den externen Arbeitsmarkt zu besetzen, kostete im Schnitt rund 13.700 Euro, wie ein Interview zu den Kosten von Ausbildung und Rekrutierung mit Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zeigt.

Zu den Vollkosten einer Stelle gehören neben den Arbeitgeberkosten vor allem diese Posten:

  • Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Boni samt den Beiträgen darauf.
  • Arbeitsplatz und Ausstattung: Fläche, Möbel, Rechner, Software und Lizenzen je Mitarbeiter.
  • Weiterbildung: Seminare, Prüfungen und die Arbeitszeit, die dafür ausfällt.
  • Personalgewinnung: Anzeigen, Vermittlung, Auswahl und Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
  • Betriebliche Altersversorgung: Zuschüsse des Arbeitgebers, bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.
  • Zusatzleistungen: Freiwillige Leistungen wie Jobticket, Essenszuschuss oder Gesundheitsangebote, soweit der Betrieb sie gewährt.
  • Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheitstage sind im Gehalt schon bezahlt, verringern aber die produktiven Stunden. Für Stunden- und Projektpreise zählt deshalb nur die tatsächliche Arbeitszeit.

Wie hoch diese Posten ausfallen, hängt stark von Branche und Stelle ab.

Laufende Personalkosten gehören deshalb in eine Liquiditätsplanung mit 12-Monats-Vorschau. Der Lohnnebenkosten-Rechner liefert dafür den festen Monatswert je Stelle, auf den die übrigen Posten aufgeschlagen werden.

Experten-Tipp!
Rechnen Sie das Stellenbudget vom Ende her. Legen Sie zuerst die Vollkosten fest, die der Betrieb tragen kann, und ziehen Sie einen Puffer für Sonderzahlungen ab. Erst den Rest rechnen Sie in ein Bruttogehalt um.

Praxisbeispiel: Stellenbudget mit Umlagen in einem Planungsbüro

Ausgangslage: Ein Planungsbüro in Hannover mit zwölf Beschäftigten will eine Bauzeichnerin einstellen und hat dafür 5.000 Euro im Monat eingeplant. Der Betrieb nimmt am U1-Verfahren teil und zahlt Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Die Inhaberin will vor der Ausschreibung wissen, welches Gehalt sie anbieten kann.

Vorgehen: Sie rechnet das Budget im Lohnnebenkosten-Rechner zurück, zuerst ohne Umlagen und dann mit den Sätzen aus ihren Bescheiden: U1 2,4 Prozent, U2 0,6 Prozent und Unfallversicherung 1 Prozent. Den Zusatzbeitrag setzt sie mit 2,9 Prozent an, weil die Krankenkasse der Kandidatin noch nicht feststeht. Außerdem vergleicht sie beide Ergebnisse mit dem Gehalt, das die Stelle am Markt erfordert.

Ergebnis: Ohne Umlagen passen 4.122,00 Euro Bruttogehalt in das Budget, mit Umlagen nur 3.990,42 Euro. Der Unterschied beträgt 131,58 Euro im Monat und gut 1.500 Euro im Jahr, genug für einen Teil des Weihnachtsgelds. Sie schreibt die Stelle deshalb mit bis zu 3.950 Euro aus und behält den Rest als Puffer für Sonderzahlungen.

7 Fehler beim Berechnen von Lohnnebenkosten und wie Sie sie vermeiden

Diese Fehler führen in der Praxis zu falschen Personalbudgets:

  • Durchschnitt statt eigener Zusatzbeitrag: Wer mit 2,9 Prozent rechnet, obwohl die Krankenkasse mehr verlangt, unterschätzt jeden Monat die Krankenversicherung. Bei vielen Stellen summiert sich das.
  • Umlagen vergessen: U1, U2 und Unfallversicherung fehlen in vielen Kalkulationen. Bei 4.000 Euro machen sie mit den Beispielsätzen 160 Euro im Monat aus.
  • Prozentsatz über die Grenze hochgerechnet: 21,30 Prozent auf 7.000 Euro ergeben 1.491 Euro. Richtig sind 1.365,72 Euro, weil die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung greifen.
  • Kleine Gehälter wie reguläre gerechnet: Bei gesetzlich versicherten Minijobbern und im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber mehr. Bei 1.000 Euro sind es 24,23 statt 21,30 Prozent.
  • Jahreswechsel übersehen: 2027 steigen Minijob-Grenze, Pauschalbeitrag und Beitragsbemessungsgrenzen. Budgets aus dem Vorjahr passen dann nicht mehr ohne Prüfung.
  • Statistikwert als Aufschlag genutzt: Die 29 Euro je 100 Euro der Statistik enthalten Altersversorgung und Entgeltfortzahlung. Als Aufschlag auf ein einzelnes Gehalt taugen sie nicht.
  • Planung mit Abrechnung verwechselt: Die Kostenplanung ersetzt keine korrekte Abrechnung. Wer wissen will, wie die Entgeltabrechnung abläuft, entscheidet auch, ob er die Lohnabrechnung selbst erstellen oder auslagern will.

Wer diese Punkte prüft und die Lohnnebenkosten berechnen lässt, statt sie zu schätzen, plant die laufenden Personalkosten verlässlich. Einmalzahlungen und weitere Personalkosten kommen hinzu und werden gesondert geplant.

Grenzen des Lohnnebenkosten-Rechners: 7 Sonderfälle, die er nicht abbildet

Der Rechner bildet laufende Monatsgehälter ab. Diese Sonderfälle rechnet er nicht:

  • Einmalzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni und Abfindungen verändern Beiträge und Grenzen im Monat der Auszahlung. Sie müssen gesondert gerechnet werden, auch wegen der anteiligen Jahresgrenzen.
  • Altersversorgung und Sachbezüge: Steuer- und beitragsfreie Teile senken die beitragspflichtige Basis. Der Rechner rechnet immer mit dem vollen Gehalt.
  • Auszubildende, Werkstudenten und Rentner: Für sie gelten eigene Regeln, etwa zur Versicherungsfreiheit oder zur Beitragstragung bei geringer Vergütung.
  • Kurzfristige Beschäftigung und Privathaushalt: Hier gelten andere Pauschalen oder keine Beiträge. Der Rechner rechnet nur gewerbliche Minijobs.
  • Branchenumlagen: In manchen Branchen kommen Umlagen hinzu, etwa die Winterbeschäftigungs-Umlage im Bau oder Beiträge an Sozialkassen. Sie hängen vom Tarifvertrag und vom Betrieb ab.
  • Mehrere Beschäftigungen: Arbeitet jemand bei mehreren Arbeitgebern, werden die Gehälter für die Einordnung zusammengerechnet. Der Rechner sieht nur das eingegebene Gehalt und ordnet es allein danach ein.
  • Unfallversicherung im Detail: Der Rechner schätzt sie als Prozentsatz. Der echte Beitrag folgt aus Gefahrklasse, Beitragsfuß und Höchstjahresarbeitsverdienst und wird erst im Folgejahr festgesetzt.

Für die laufende Planung reicht der Rechner trotzdem in den meisten Fällen aus, weil die Sonderfälle das Grundgehalt nicht verändern. Für die genaue Abrechnung sind Lohnbuchhaltung und Beratung zuständig. Welche Aufgaben Lohn- und Gehaltsbuchhalter dabei übernehmen, zeigt das Berufsprofil.

Lohnnebenkosten 2027: Was sich für Arbeitgeber ändert

2027 steigen die Kosten im Minijob, im Übergangsbereich und bei hohen Gehältern. Beschlossen sind die Minijob-Grenze von 633 Euro und ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 17,5 statt 13 Prozent, wie die Minijob-Zentrale zusammenfasst. Ohne Umlagen kostet ein Minijob mit 633 Euro bei gesetzlicher Krankenversicherung und Pauschsteuer dann 852,34 Euro, eine Quote von 34,65 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt laut Bundesgesundheitsministerium bei 2,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen auf 6.375 Euro in der Krankenversicherung und 8.850 Euro in der Rentenversicherung steigen. Den Kabinettsbeschluss zu den Rechengrößen 2027 muss der Bundesrat noch billigen. Die Pflegeversicherung folgt der Sonderanhebung nach geltendem Recht nicht und endet bei 6.075 Euro. Erst das geplante Pflegeneuordnungsgesetz würde auch sie auf 6.375 Euro anheben. Nur geplant ist die höhere Pauschsteuer im Minijob von 5 statt 2 Prozent.

Die Tabelle stellt die Rechengrößen beider Jahre gegenüber:

Rechengröße20262027Stand 2027
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €beschlossen
Pauschal­beitrag Kranken­versicherung im Minijob13 %17,5 %beschlossen
Pauschsteuer im Minijob2 %2 % (5 % geplant)Gesetzentwurf
Beitrags­bemessungs­grenze Kranken­versicherung5.812,50 €6.375,00 €Bundesrat ausstehend
Beitrags­bemessungs­grenze Pflege­versicherung5.812,50 €6.075,00 €geltendes Recht, Entwurf: 6.375,00 €
Beitrags­bemessungs­grenze Renten- und Arbeits­losen­versicherung8.450,00 €8.850,00 €Bundesrat ausstehend
Jahres­arbeits­entgelt­grenze77.400 €84.150 €Bundesrat ausstehend
Durch­schnittlicher Zusatz­beitrag2,9 %2,9 %festgelegt

Tabelle 5: Rechengrößen der Lohnnebenkosten 2026 und 2027 (Stand: 4. November 2026; 2027 nach Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums)

Für reguläre Gehälter zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro ändert sich nichts: 4.000 Euro kosten auch 2027 ohne Umlagen 4.852,00 Euro. Bei gesetzlich versicherten Minijobbern mit Pauschsteuer steigt die Quote dagegen von 30,15 auf 34,65 Prozent. Im Übergangsbereich wird der Anstieg zur Grenze von 2.000 Euro hin kleiner: 1.000 Euro brutto kosten 2027 1.265,39 statt 1.242,33 Euro, bei 2.000 Euro verschwindet der Unterschied.

Über 5.812,50 Euro steigen die Kosten mit den Beitragsbemessungsgrenzen. Bei 7.000 Euro kostet die Stelle 2027 8.419,67 statt 8.365,72 Euro, also 53,95 Euro mehr im Monat und 647,40 Euro mehr im Jahr. Wer für 2027 Lohnnebenkosten berechnen will, wählt im Rechner das Abrechnungsjahr 2027.

Fazit: Lohnnebenkosten berechnen statt schätzen sowie Personalkosten sicher planen

Wer Lohnnebenkosten berechnen will, braucht drei Angaben: das Bruttogehalt, den Zusatzbeitrag der Krankenkasse und die Umlagesätze des Betriebs. Zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro kostet jeder Euro Gehalt beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 21,30 Cent Aufschlag, außerhalb gelten andere Werte.

Pauschale Aufschläge führen deshalb schnell zu falschen Budgets, vor allem bei Minijobs, im Übergangsbereich und bei hohen Gehältern. Hinzu kommen Sonderfälle wie die Pflegeversicherung in Sachsen, privat versicherte Mitarbeiter und die neuen Grenzen ab 2027. Wer Gehälter, Budgets und Erhöhungen einzeln durchrechnet, vermeidet diese Fehler.

Prüfen Sie zum Jahreswechsel Zusatzbeitrag, Umlagesätze und Grenzen und rechnen Sie neue Stellen vom Budget her. Vollkosten wie Arbeitsplatz, Weiterbildung und Personalgewinnung schlagen Sie zusätzlich auf. Der Lohnnebenkosten-Rechner zeigt Posten für Posten, was ein Gehalt den Betrieb kostet, für 2026 und 2027.

Diese AGITANO-Rechner helfen bei weiteren Fragen rund um Personal und Kalkulation:

  • Arbeitszeitrechner rechnet die tatsächliche Arbeitszeit mit Pausen aus, mit der Sie die Personalkosten je Stunde kalkulieren.
  • Urlaubsrechner zeigt den Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt, also die bezahlten Tage, an denen die Arbeitgeberkosten ohne Arbeitsleistung weiterlaufen.
  • Kündigungsfristenrechner berechnet Frist und letzten Arbeitstag und damit, bis wann Gehalt und Lohnnebenkosten einer Stelle anfallen.
  • Break-Even-Point-Rechner zeigt, ab welcher Menge die Fixkosten gedeckt sind, zu denen auch die Arbeitgeberkosten des Personals gehören.
  • Krankengeld-Rechner zeigt, wie viel Krankengeld Beschäftigte von der Krankenkasse erhalten, wenn nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Alle Rechner sind kostenlos und direkt im jeweiligen Beitrag nutzbar.

Häufige Fragen (FAQ) zum Lohnnebenkosten-Rechner und zur Berechnung der Lohnnebenkosten

Was ist ein Lohnnebenkosten-Rechner?

Ein Lohnnebenkosten-Rechner ist ein Online-Werkzeug, das aus dem Bruttogehalt die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und die gesamten Arbeitgeberkosten berechnet. Er weist jeden Posten einzeln aus, von der Krankenversicherung bis zur Insolvenzgeldumlage, und zeigt Monats- und Jahreswerte.

Der AGITANO-Rechner bietet drei Rechenarten: die Kosten eines Gehalts, die Umrechnung eines Budgets in das höchste mögliche Bruttogehalt und den Vorher-Nachher-Vergleich einer Gehaltserhöhung. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung nutzbar und rechnet für 2026 und 2027. Alle Eingaben bleiben im Browser.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Prozent?

Die Lohnnebenkosten betragen 2026 zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro brutto 21,30 Prozent, bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und ohne Umlagen. Im gewerblichen Minijob sind es bis zu 30,15 Prozent, bei 10.000 Euro nur 15,22 Prozent.

Den Höchstwert erreicht der Minijob, wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist und der Arbeitgeber die Pauschsteuer trägt. Umlagen und Unfallversicherung erhöhen die Quote je nach Betrieb, bei 4.000 Euro mit U1 von 2,4, U2 von 0,6 und Unfallversicherung von 1 Prozent auf 25,30 Prozent.

Wie viel Lohnnebenkosten fallen bei 4.000 Euro brutto an?

Bei 4.000 Euro Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber 2026 Lohnnebenkosten von 852,00 Euro im Monat, bei gesetzlicher Versicherung und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. Die Stelle kostet damit 4.852,00 Euro im Monat und 58.224,00 Euro im Jahr.

Davon entfallen 372 Euro auf die Rentenversicherung, 350 Euro auf die Krankenversicherung, 72 Euro auf die Pflegeversicherung, 52 Euro auf die Arbeitslosenversicherung und 6 Euro auf die Insolvenzgeldumlage. Mit Umlagen und Unfallversicherung können es je nach Betrieb gut 1.000 Euro im Monat werden.

Mit welcher Formel lassen sich Lohnnebenkosten berechnen?

In einer regulären Beschäftigung sind Lohnnebenkosten die Summe aus beitragspflichtigem Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mal Arbeitgebersatz je Versicherungszweig. Für gesetzlich Versicherte zwischen 2.000 und 5.812,50 Euro gilt 2026 bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und ohne Umlagen vereinfacht: Lohnnebenkosten = Bruttogehalt × 0,213.

Die 21,30 Prozent setzen sich aus 8,75 Prozent Krankenversicherung mit halbem Zusatzbeitrag, 1,8 Prozent Pflege-, 9,3 Prozent Renten-, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung und 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage zusammen. Unter 2.000 Euro gelten Sonderregeln, über 5.812,50 Euro sinkt die Quote.

Welche Fälle berücksichtigt ein Lohnnebenkosten-Rechner für Arbeitgeber?

Ein Lohnnebenkosten-Rechner für Arbeitgeber erkennt am Bruttogehalt, ob ein Minijob, der Übergangsbereich oder eine reguläre Beschäftigung vorliegt, und wendet die passenden Sätze und Beitragsbemessungsgrenzen an. Der AGITANO-Rechner berücksichtigt zusätzlich Sachsen, privat Versicherte sowie Umlagen und Unfallversicherung.

Für 2027 rechnet er mit der beschlossenen Minijob-Grenze von 633 Euro und den vorläufigen höheren Beitragsbemessungsgrenzen und weist darauf im Ergebnis hin. Nicht abgebildet sind etwa Auszubildende, Rentner, Werkstudenten, Einmalzahlungen, mehrere Beschäftigungen und Branchenumlagen. Diese Fälle rechnet die Lohnbuchhaltung gesondert.

Zeigt ein Lohnnebenkosten-Rechner, was ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wirklich kostet?

Ein Lohnnebenkosten-Rechner zeigt, was ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber laufend kostet: Bruttogehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Insolvenzgeldumlage, Umlagen und Unfallversicherung, bei privater Versicherung Zuschüsse statt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und im Minijob die Pauschsteuer. Die Vollkosten liegen höher, weil Arbeitsplatz, Weiterbildung, Sonderzahlungen und Personalgewinnung hinzukommen.

Die Statistik zählt deshalb mehr Posten zu den Lohnnebenkosten und kommt auf 29 Euro je 100 Euro Bruttoverdienst. Für die Planung einer Stelle ist der Rechnerwert der feste Kern. Auf ihn schlagen Sie die weiteren Kosten auf, die je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen.

Wie kann ich mit dem Lohnnebenkosten-Rechner die Arbeitgeberkosten berechnen?

Mit dem Lohnnebenkosten-Rechner berechnen Sie die Arbeitgeberkosten, indem Sie „Kosten berechnen“ wählen und Abrechnungsjahr, Bruttogehalt, Art der Krankenversicherung und den Zusatzbeitrag der Krankenkasse eingeben. Das Ergebnis zeigt die Kosten im Monat, im Jahr und jeden Posten einzeln.

Wer Umlagen und Unfallversicherung einbeziehen will, aktiviert das Kästchen dafür und trägt die Sätze aus den Bescheiden ein. In der Gegenrichtung ermittelt „Budget umrechnen“ aus einem festen Kostenrahmen das höchste mögliche Bruttogehalt, auf den Cent genau. Der Vorher-Nachher-Vergleich zeigt die Mehrkosten einer Gehaltserhöhung.

Gibt es einen Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber?

Ein Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber zeigt die Arbeitgeberseite eines Gehalts, das Arbeitgeberbrutto. Genau das berechnet der Lohnnebenkosten-Rechner: das Gehalt samt allen Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zusätzlich trägt.

Das Netto des Mitarbeiters hängt dagegen von Steuerklasse, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen ab. Dafür gibt es einen eigenen Brutto-Netto-Rechner, der die Abzüge vom Bruttogehalt zeigt. Für die Kostenplanung im Unternehmen zählt allein das Arbeitgeberbrutto, das Netto des Mitarbeiters spielt dort keine Rolle. Bei 4.000 Euro brutto beträgt das Arbeitgeberbrutto 2026 ohne Umlagen 4.852,00 Euro im Monat.

Welche Lohnnebenkosten muss der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zahlen?

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, einschließlich des Zusatzbeitrags. Allein trägt er Insolvenzgeldumlage, Umlage U2, in Betrieben bis 30 Beschäftigten die Umlage U1 und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Abweichungen gibt es in Sachsen, wo der Arbeitgeber weniger zur Pflegeversicherung beiträgt, und bei privat Versicherten, für die er zur Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse statt Beiträgen zahlt. Den Kinderlosenzuschlag trägt allein der Arbeitnehmer, er erhöht die Arbeitgeberkosten nicht. Im Minijob gelten Pauschalbeiträge statt Anteilen, im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte.

Wo liegen die Lohnnebenkosten im Durchschnitt?

Im Durchschnitt zahlten Arbeitgeber in Deutschland 2025 auf 100 Euro Bruttoverdienst 29 Euro Lohnnebenkosten, so das Statistische Bundesamt. Der Wert umfasst neben den Sozialbeiträgen auch Altersversorgung, Entgeltfortzahlung und Weiterbildung.

Die gesetzlichen Abgaben auf ein reguläres Gehalt liegen bei gesetzlich Versicherten mit 21,30 Prozent darunter. Der Unterschied zeigt, warum Durchschnittswerte für die Planung einer einzelnen Stelle wenig taugen. Seit 2022 liegt der statistische Wert unverändert bei 29 Euro, 2021 waren es noch 27 Euro je 100 Euro. Für die eigene Planung zählt deshalb immer die Rechnung je Gehalt.

Womit lassen sich Lohnnebenkosten senken?

Lohnnebenkosten sinken vor allem über steuer- und beitragsfreie Leistungen statt einer Gehaltserhöhung, etwa Sachbezüge, Zuschüsse oder betriebliche Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen. Die Beitragssätze selbst kann ein Arbeitgeber nicht verhandeln.

Spielraum gibt es auch bei Umlagen und Unfallversicherung: Ein passender Erstattungssatz der U1 kann die Umlage senken, und Berufsgenossenschaften können je nach Satzung Nachlässe gewähren, wenn im Betrieb wenige Arbeitsunfälle vorkommen. Jede Gestaltung sollte vorher mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung abgestimmt sein, weil Fehler bei einer Betriebsprüfung teuer werden und Nachzahlungen für mehrere Jahre drohen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Berechnung beruht auf diesen Gesetzen und Verordnungen in der geltenden Fassung:

Werte für 2027 stehen unter dem Vorbehalt der ausstehenden Beschlüsse.

Disclaimer und Rechtsstand

Disclaimer: Beitrag und Lohnnebenkosten-Rechner dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Lohnabrechnung, Steuer- oder Rechtsberatung. Das Ergebnis ist unverbindlich. Maßgeblich sind die Satzung der Krankenkasse, die Bescheide der Berufsgenossenschaft und die Festsetzungen der zuständigen Stellen.

Rechtsstand: Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 in der geltenden Fassung, Werte für 2027 vorläufig nach dem Stand vom 4. November 2026. Lohnnebenkosten-Tabelle gerechnet im Lohnnebenkosten-Rechner am 4. November 2026, Daten des Statistischen Bundesamts mit Stand April 2026. Zuletzt aktualisiert am 5. November 2026.

Autor: Oliver Foitzik, Herausgeber und Chefredakteur von AGITANO.