Die NRW.BANK des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Existenzgründungen. Der Darlehenshöchstbetrag wurde dabei zum 1. März 2012 von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben.
Gefördert werden dabei folgende Maßnahmen:
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Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
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Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen
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Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.)
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Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese anschließend aktiviert werden,
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Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
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Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mindestens 10%)
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Betriebsmittelbedarf
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extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
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sowie auch erste Messeteilnahmen
(mb)